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2026

Newsletter II. Quartal 2026

ARBEITSRECHT

Hinweisgeberschutz und Kündigung: Arbeitsgericht Koblenz stärkt Handlungsspielräume für Arbeitgeber

Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Juli 2023 stellt sich für Unternehmen immer wieder dieselbe Frage: Wie weit reicht der Schutz von Hinweisgebenden – und welche Handlungsspielräume bleiben bei Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit der Abgabe eines Hinweises? Eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.11.2025 liefert hierzu wichtige Klarstellungen und zeigt: Der Repressalienschutz nach § 36 HinSchG ist kein faktisches Kündigungsverbot. 

BAURECHT

Sicherheiten nur für echte, nicht für „gefühlte“ Mängel!

Mit Urteil vom 07.05.2026 hat der Bundesgerichtshof die folgende Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Auftraggebers für unwirksam erklärt:

Eine nicht verwendete Sicherheit wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen sind.“ 

DATENSCHUTZRECHT / IT-RECHT

Datenschutzbeauftragte – brauchen wir sie noch?

Bislang verpflichtet § 38 Abs. 1 BDSG Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB), wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Diese feste Schwelle ist eine Besonderheit des deutschen Rechts. Das deutsche Recht geht damit bislang über die unionsrechtlichen Mindestvorgaben hinaus und erfasst auch kleinere Unternehmen, deren Datenverarbeitung nicht zwangsläufig mit einem erhöhten Risiko verbunden ist. 

Recht auf Reparatur: Neue Pflichten für Hersteller und Änderungen im Kaufrecht

Die Einführung des Rechts auf Reparatur rückt näher: Am 25.06.2026 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 beschlossen, deren Umsetzungsfrist am 31.07.2026 endet. Die Neuerungen gelten für Kaufverträge, die ab diesem Datum geschlossen werden, und bringen neue Pflichten für Hersteller bestimmter Produkte sowie wichtige Änderungen im Kaufrecht– mit Auswirkungen auch auf den B2B-Bereich. 

Neue Informationspflichten im B2C-Geschäft ab September 2026

Im Online-Handel mit Verbrauchern gelten bereits umfangreiche Informationspflichten, die ab dem 27.09.2026 nochmals erweitert werden. In unserem Sondernewsletter vom 26.05.2026 hatten wir bereits die wichtigsten Informationen zur neuen Widerrufsfunktion sowie zum Gewährleistungs- und Garantielabel zusammengefasst.

GESELLSCHAFTSRECHT / COMPLIANCE

Failure to Prevent Fraud: ECCTA-Compliance für deutsche Unternehmen mit UK-Bezug

Am 1. September 2025 ist im Vereinigten Königreich der Straftatbestand des „Failure to Prevent Fraud“ nach dem Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (ECCTA) in Kraft getreten. Der ECCTA ist ein umfassendes britisches Reformgesetz zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und zur Stärkung der Unternehmenstransparenz. Große Unternehmen können unter dem Failure-to-Prevent-Fraud-Tatbestand strafrechtlich haften, wenn eine mit ihnen verbundene Person eine bestimmte Betrugsstraftat zugunsten des Unternehmens oder eines Dritten begeht und das Unternehmen keine angemessenen Präventionsmaßnahmen vorweisen kann.

IMMOBILIENWIRTSCHAFT / COMPLIANCE

KRITIS-Dachgesetz: Physische Resilienz wird zur Governance-Aufgabe

Am 17.03.2026 ist das Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITISDachG) in Kraft getreten. Es setzt die europäische CER-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2557) über die Resilienz kritischer Einrichtungen um und ergänzt den bislang vor allem auf IT- und Cybersicherheit ausgerichteten Schutz Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSIG) und der NIS-2-Richtlinie (NIS-2). Neben IT- und Cybersicherheit wird damit auch der physische Schutz von Anlagen, Standorten, Personal, Lieferketten und Betriebsabläufen zu einer verbindlichen Betreiberpflicht.

KARTELLRECHTLICHE COMPLIANCE

Die neue Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung und ihre Implikationen für die Lizenzierung von Technologien 

Am 16.04.2026 hat die Europäische Kommission die neue Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung (TT-GVO) sowie die hierzu begleitenden Leitlinien (TT-Leitlinien) veröffentlicht. Die neue TT-GVO gilt seit dem 1. Mai 2026.
Was regeln die TT-GVO und die TT-Leitlinien?

MIETRECHT

Betriebskosten und Wirtschaftlichkeitsgebot

Schauplatz vieler mietrechtlicher Streitigkeiten sind die Betriebskostenabrechnungen. Ist zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten trägt und Vorauszahlungen auf diese zu leisten hat, muss der Vermieter über die Vorauszahlungen jährlich abrechnen und dabei insbesondere auch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Damit im Zusammenhang stehende Fragen waren Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs. 

PATENTRECHT

Der richtige Zeitpunkt für die Patentanmeldung – warum er für Startups entscheidend ist

Frühe Patente und Patentanmeldungen sind nicht nur ein rechtlicher Schutz, sondern relevante Vermögenswerte, die die Attraktivität eines Startups bei der Finanzierungssuche erheblich steigern können. Eine gemeinsame Studie von EPA und EUIPO zeigt, dass europäische Startups, die vor einer frühen Finanzierungsrunde Patentanmeldungen eingereicht hatten, eine mehr als sechsmal so hohe Wahrscheinlichkeit hatten, sich eine Finanzierung zu sichern.

UKRAINE DESK: KONFLIKTLÖSUNG, PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSVERFAHREN

Ukraine erweitert den Anwendungsbereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

In der Ukraine ist im Mai 2026 ein neues Gesetz in Kraft getreten, das den Anwendungsbereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit erweitert. Künftig können damit mehr Streitigkeiten im Inland statt im Ausland beigelegt werden. Bislang wurde die Schiedsgerichtsbarkeit in der Ukraine vor allem für gängige Handelsverträge genutzt. Komplexere Streitigkeiten – insbesondere Investitionsstreitigkeiten unter Beteiligung des Staates – wurden dagegen meist an ausländische Schiedsinstitutionen wie die ICC in Paris, den LCIA in London oder die SCC in Stockholm verwiesen.

VERGABERECHT

Transparenz, Transparenz, Transparenz

Gemäß § 134 GWB hat der öffentliche Auftraggeber im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unter anderem über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots zu informieren. Sofern der Preis das einzige Wertungskriterium ist, wird den unterlegenen Bietern häufig nur mitgeteilt, dass das Angebot einen höheren Angebotspreis ausweise, als das Angebot des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters. 

VERSICHERUNGSRECHT

Stornoabzug bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Bei der Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen fällt ein sogenannter „Stornoabzug“ an. Dadurch gleicht der Versicherer den Nachteil für die Versichertengemeinschaft aus, dass er aufgrund des vorzeitigen Kapitalabflusses gegebenenfalls langfristige Kapitalanlagen vorzeitig auflösen muss. Der Stornoabzug muss jedoch in den Versicherungsbedingungen „beziffert“ sein.

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