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Vita
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2024
Die Cybersicherheit sollte mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht deutlich verbessert werden. Deutschland hat es versäumt, die Richtlinie fristgerecht zum 17.10.2024 umzusetzen. Es liegt der Regierungsentwurf des „NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)“ vom 02.10.2024 vor – das Gesetz soll nun voraussichtlich im Frühjahr 2025 in Kraft treten.
2024
Die Bedrohung durch Cyberangriffe ist so hoch wie noch nie. Nicht mehr nur große finanzstarke Unternehmen werden zum Opfer von Cyberkriminalität, sondern die Angreifer nehmen zunehmend
kleinere und mittlere Betriebe ins Visier – es gibt kein Unternehmen mehr, das für die Cyber-
Kriminellen nicht interessant wäre. Um der gestiegenen Bedrohungslage durch Cyberangriffe Rechnung zu tragen hat die EU die „Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau
in der Union“ (kurz „NIS-2-Richtlinie“) verabschiedet.
2024
Mit der steigenden Relevanz von KI und maschinellem Lernen steigt auch das Bedürfnis, vulnerable Wirtschaftsbereiche und Unternehmen vor neuen Gefahren für die IT-Sicherheit zu schützen. Mit der NIS2-Richtlinie will der europäische Gesetzgeber das Gesamtniveau der Cybersicherheit erhöhen. Die Richtlinie muss bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt sein. Hierzu liegt in Deutschland bislang der Entwurf des NIS2UmsuC-Gesetzes vor (Stand: 03.07.2023), der durch das Diskussionspapier vom 27.09.2023 und den sog. Werkstattbericht vom 26.10.2023 weiter an Kontur gewonnen hat. Auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsleiter werden erhebliche neue, sanktionsbewehrte Pflichten zukommen:
2024
Im Anschluss an eine Vorabentscheidung des EuGH hat das BAG in seinem Urteil vom 6.6.2023 (9 AZR 621/19) entschieden, dass die nach der DSGVO erforderliche Zuverlässigkeit des Datenschutzbeauftragten nicht vorliegt, wenn er gleichzeitig als Betriebsratsvorsitzender über die Methoden und den Umfang der Datenverarbeitung entscheidet.