Am 19.12.2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wie bereits sein Name sagt, diente das Gesetz der nationalen Transformation der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie mit der die bisherige Aktionärsrechterichtlinie geändert wurde. Das Gesetz enthält erstmals Vorgaben für institutionelle Investoren, zu denen u.a. bestimmte Versicherungsunternehmen zählen. Diese neuen Vorgaben führen zu erweiterten aktienrechtlichen Transparenzpflichten der betroffenen Unternehmen, die ein weiteres Element der nichtfinanziellen Offenlegung bilden.
Dr. Jürgen Bürkle gibt in seinem Beitrag in der Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR, Ausgabe 01/2021) einen Überblick über die Neuregelungen für den Versicherungssektor mit Hinweisen zu rechtlichen Bewertungen einzelner Vorgaben und schließt mit einem Blick auf die Aspekte der Prüfung und der Überwachung.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.