Wir entwerfen Liefer- und Vertriebsverträge aller Art, insbesondere Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, für Unternehmen und deren Absatzmittler im In- und Ausland. Hierbei berücksichtigen wir die Rahmenbedingungen des nationalen und europäischen Kartellrechts sowie die anderer Staaten im grenzüberschreitenden Verkehr von Waren und Dienstleistungen. Wir gestalten die rechtlichen Rahmenbedingungen umfassender Vertriebs- und Lieferbeziehungen, Qualitätssicherungs- und ähnlicher Vereinbarungen. Die Interessen von Unternehmen und Absatzmittlern vertreten wir außergerichtlich, vor Gerichten und Schiedsgerichten im In- und Ausland.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.