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Vergaberecht

Wir beraten öffentliche Auftraggeber ebenso wie Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Aufgrund der Komplexität des Rechtsgebiets sowie der sich rasch fortentwickelnden Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung bei der Ausschreibung, Auswahl der Bieter und Wertung der Angebote unverzichtbar. Fehler im Ausschreibungsverfahren führen immer häufiger zu Vergabenachprüfungsverfahren, durch die sich die Zuschlagserteilung um Monate verzögern kann. Für Bieter, die sich um öffentliche Aufträge bemühen, ist eine rechtliche Beratung ebenfalls notwendig. Wir beraten Bieter bei der Erstellung des Angebots, der Erkennung von Vergabeverstößen, der Erfüllung der Rügepflicht und der Durchführung von Vergabenachprüfungsverfahren.

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