2023
Mit einem Beschluss vom 18.08.2023 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt, dass Bieter auch negative Preise anbieten dürfen, sofern der negative Preis der tatsächlich geforderte Preis ist. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Vergabeverfahren über Straßenbauarbeiten hatte ein Bieter für die Lieferung und den Einbau grobkörnigen Bodens einen negativen Einheitspreis angeboten. Unter Hinweis auf die Teilnahmebedingungen, in denen auf den Ausschluss von Hauptangeboten mit negativen Einheitspreisen hingewiesen wurde, schloss die Vergabestelle das Angebot aus. Hiergegen hat sich der Bieter mit Erfolg zur Wehr gesetzt.
2023
Nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A kann ein öffentlicher Auftraggeber unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen von einem laufenden Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags eine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
2023
Sowohl bei der Auftragsvergabe im Oberschwellenbereich (§ 94 Abs. 4 GWB) als auch im Unterschwellenbereich (§ 22 Abs. 1 UVgO; § 5 Abs. 2 VOB/B) ist die Aufteilung von Leistungen in Teil- und Fachlose vorzusehen, um den Mittelstand zu fördern. Hieran hat die Vergabekammer Nordbayern einen öffentlichen Arbeitgeber mit Beschluss vom 23.03.2023 erinnert und ihn verpflichtet, sein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Patientenportals für ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie ein Entlassungsmanagement zu wiederholen.