Beratung und gerichtliche Vertretung verklagter Banken in Darlehenswiderrufsfällen.
Unterstützung von Banken bei der Titulierung und Durchsetzung von Forderungen etwa aus gekündigten Darlehensverträgen oder von zu verwertenden Sicherheiten.
Beratung und Vertretung von Banken, Finanzdienstleistern und institutionellen Anlegern bei der Geltendmachung oder Abwehr von auf fehlerhaften Genussscheinbedingungen basierenden Ansprüchen.
Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Hinblick auf Entgeltklauseln.