Seit 2015 Rechtsanwalt bei BRP RENAUD, seit 2018 dort als Partner
Rechtsanwalt seit 2014
Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei in Stuttgart
Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat und Verfahrensrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen (Prof. Dr. Christoph Thole, Dipl.-Kfm.)
Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität in Tübingen
Sprachen
Deutsch
Englisch
Auszeichnungen
Best Lawyers und Handelsblatt
Deutschlands beste Anwälte
"Anwalt des Jahres" im Bereich Bank- und Finanzrecht (2021) Empfehlung als führender Experte im Bereich Bank- und Finanzrecht (2020, 2022)
Kommentierung der §§ 230 – 233 HGB (stille Gesellschaft)
in: Henssler/Herresthal/Paschke (Hrsg.), Beck'scher Großkommentar Online zum Handels- und Gesellschaftsrecht (BeckOGK.HGR), C.H.Beck, München, 1. bis 5. Auflage, Stand 01.06.2021
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 – VI ZR 599/16 – Zur Pflicht des Gerichts, Parteivortrag zu berücksichtigen, der in Widerspruch zu vorangegangenem, ausdrücklich aufgegebenem Vortrag steht
Hinweisgeberschutz im Blick: Ab Dezember Pflicht für Unternehmen ab 50 Beschäftigten
Wir möchten Sie auf eine gesetzliche Änderung aufmerksam machen, die ab 17. Dezember für Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtend wird: das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Nach dem HinSchG müssen die betroffenen Unternehmen interne Meldestellen mit eigenen Meldekanälen einrichten, damit Mitarbeitende vertraulich und vor Repressalien geschützt auf Missstände oder Rechtsverstöße im Unternehmen hinweisen können.
Erneut Top-Bewertung für BRP RENAUD – JUVE-Handbuch 2023/2024
Mit dem JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien veröffentlicht der JUVE Verlag regelmäßig ein Ranking der führenden wirtschaftsrechtlich beratenden Kanzleien in Deutschland.
BRP RENAUD wird in der aktuellen Ausgabe mit nunmehr vier Sternen erneut als eine Top-Adresse in der Region Südwesten gewürdigt.
In der aktuellen Ausgabe des FOCUS Magazin Spezial „Recht & Rat 2023“ wird BRP RENAUD gleich dreifach empfohlen: Unsere Praxisgruppe Kartellrecht zählt aufgrund zahlreicher Empfehlungen zu den TOP-Wirtschaftskanzleien in Deutschland in diesem Bereich.
BRP RENAUD begleitet Verkauf der PI Informatik an CENIT
Die CENIT AG aus Stuttgart hat 100 % der Geschäftsanteile an der PI Informatik GmbH mit Sitz in Berlin erworben. BRP RENAUD hat bei dieser Transaktion die beiden geschäftsführenden Gesellschafter von PI Informatik mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Endlich: Datenübermittlung in die USA wieder einfacher zulässig!
Seit 10.07.2023 können personenbezogene Daten wieder auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses gemäß Art. 45 DSGVO an zertifizierte Unternehmen in den USA übermittelt werden. Nachdem die Vorgängerbeschlüsse "Safe Harbour" und "EU-US-Privacy-Shield" vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Oktober 2015 bzw. Juli 2020 für unwirksam erklärt worden waren, gibt es nun das "EU-US Data Privacy Framework".