Am 19.12.2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wie bereits sein Name sagt, diente das Gesetz der nationalen Transformation der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie mit der die bisherige Aktionärsrechterichtlinie geändert wurde. Das Gesetz enthält erstmals Vorgaben für institutionelle Investoren, zu denen u.a. bestimmte Versicherungsunternehmen zählen. Diese neuen Vorgaben führen zu erweiterten aktienrechtlichen Transparenzpflichten der betroffenen Unternehmen, die ein weiteres Element der nichtfinanziellen Offenlegung bilden.
Dr. Jürgen Bürkle gibt in seinem Beitrag in der Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR, Ausgabe 01/2021) einen Überblick über die Neuregelungen für den Versicherungssektor mit Hinweisen zu rechtlichen Bewertungen einzelner Vorgaben und schließt mit einem Blick auf die Aspekte der Prüfung und der Überwachung.
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Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.