Am 19.12.2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wie bereits sein Name sagt, diente das Gesetz der nationalen Transformation der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie mit der die bisherige Aktionärsrechterichtlinie geändert wurde. Das Gesetz enthält erstmals Vorgaben für institutionelle Investoren, zu denen u.a. bestimmte Versicherungsunternehmen zählen. Diese neuen Vorgaben führen zu erweiterten aktienrechtlichen Transparenzpflichten der betroffenen Unternehmen, die ein weiteres Element der nichtfinanziellen Offenlegung bilden.
Dr. Jürgen Bürkle gibt in seinem Beitrag in der Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR, Ausgabe 01/2021) einen Überblick über die Neuregelungen für den Versicherungssektor mit Hinweisen zu rechtlichen Bewertungen einzelner Vorgaben und schließt mit einem Blick auf die Aspekte der Prüfung und der Überwachung.
Round Table zur Cybersicherheit: Expertinnen und Experten diskutieren Herausforderungen und Lösungen
Cyberkriminalität stellt eine wachsende Bedrohung für Unternehmen dar – vom Mittelstand bis zu Großkonzernen. Beim diesjährigen Round Table zur Vorbereitung der 5. Stuttgarter Compliance-Gespräche von Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten diskutierten führende Expertinnen und Experten über aktuelle Risiken, regulatorische Anforderungen und effektive Strategien zur Cybersicherheit. Cyberkriminalität stellt eine wachsende Bedrohung für Unternehmen dar – vom Mittelstand bis zu Großkonzernen. Beim diesjährigen Round Table zur Vorbereitung der 5. Stuttgarter Compliance-Gespräche von Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten diskutierten führende Expertinnen und Experten über aktuelle Risiken, regulatorische Anforderungen und effektive Strategien zur Cybersicherheit.
Dr. Andreas Digel schreibt regelmäßig zu rechtlichen Themen in der Kolumne im INGBW Magazin der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Im vergangenen Jahr erschienen seine Fachbeiträge zu aktuellen Themen:
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Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.