Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften nach § 37 KAGB i.V.m. Anhang II AIFM-Richtlinie bzw. Art. 14a f. OGAW-Richtlinie. Wir haben die Umsetzung dieser Anforderungen seit 2013 begleitet. Wir beraten unsere Mandanten in enger Zusammenarbeit mit unseren arbeitsrechtlich spezialisierten Kollegen.
Fondsvertrieb: Wir beraten seit vielen Jahren zu den investmentrechtlichen Anforderungen an den Vertrieb von in- und ausländischen Investmentanteilen und kennen auch noch deren Ursprünge nach KAGG/AuslInvestmG aus unserer Praxis. Die zusätzlichen Vorgaben nach den Wohlverhaltensregeln des WpHG bilden seit jeher einen Schwerpunkt unserer aufsichtsrechtlichen Beratungstätigkeit. Ferner gestalten wir Vertriebsverträge und Fondssparpläne
AIF- und OGAW-Verwahrstellen beraten wir zu ihren investmentrechtlichen Pflichten ebenso wie zum Bankaufsichtsrecht.
Outsourcingprojekte betreuen wir umfassend in enger Kooperation mit unseren Kollegen aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, IT und Datenschutz.
Forensisch haben wir besondere Erfahrung in der Abwehr von Anlegerklagen bezüglich offener Fonds, insbesondere Aktien- und Immobilienfonds.