Wir beraten, häufig im Zusammenhang mit den Anforderungen, die sich aus Familienunternehmen ergeben, in Fragen des ehelichen Güterrechts und gestalten entsprechende Verträge unter Berücksichtigung möglicher Scheidungsfolgen. Wir nehmen uns aller Scheidungsfolgesachen an, insbesondere die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge. Dabei suchen wir wirtschaftlich angemessene außergerichtliche Lösungen. Gelingt dies nicht, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.
Auch in diesem Bereich steht die Teamarbeit von Spezialisten im Vordergrund, da familienrechtliche Fragen häufig erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Bezüge oder Auswirkungen haben.
Wir beantworten erbrechtliche Fragen und gestalten Verfügungen von Todes wegen aller Art, beraten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzen Erbansprüche, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
BRP RENAUD gewinnt eingespieltes Duo im Kartellrecht
BRP RENAUD stellt das Team im Kartellrecht neu auf. Zum 1. September wechselt Associate Simon Gollasch, zum 1. Oktober folgt Partner Dr. Simon Schmauder.
Ingenieuretag der Ingenieurkammer Baden-Württemberg 2025
Am 10. Juli 2025 fand der diesjährige Ingenieuretag der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) unter dem Leitthema „Digitalisierung und KI im Bauwesen“ statt.
WirtschaftsWoche 2025: BRP RENAUD erhält Top-Auszeichnung im Kartellrecht
Wir freuen uns über die Auszeichnung der WirtschaftsWoche für BRP RENAUD als „Top-Kanzlei 2025“ im Bereich Kartellrecht und gratulieren Dr. Martin Beutelmann zur Empfehlung als „Top-Anwalt 2025“ in diesem Fachgebiet!