Wir beraten, häufig im Zusammenhang mit den Anforderungen, die sich aus Familienunternehmen ergeben, in Fragen des ehelichen Güterrechts und gestalten entsprechende Verträge unter Berücksichtigung möglicher Scheidungsfolgen. Wir nehmen uns aller Scheidungsfolgesachen an, insbesondere die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge. Dabei suchen wir wirtschaftlich angemessene außergerichtliche Lösungen. Gelingt dies nicht, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.
Auch in diesem Bereich steht die Teamarbeit von Spezialisten im Vordergrund, da familienrechtliche Fragen häufig erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Bezüge oder Auswirkungen haben.
Wir beantworten erbrechtliche Fragen und gestalten Verfügungen von Todes wegen aller Art, beraten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzen Erbansprüche, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
WirtschaftsWoche 2025: BRP RENAUD erhält Top-Auszeichnung im Kartellrecht
Wir freuen uns über die Auszeichnung der WirtschaftsWoche für BRP RENAUD als „Top-Kanzlei 2025“ im Bereich Kartellrecht und gratulieren Dr. Martin Beutelmann zur Empfehlung als „Top-Anwalt 2025“ in diesem Fachgebiet!
BRP RENAUD berät Eberspächer bei internationalem Joint Venture
Die Eberspächer Climate Control Systems International GmbH und die niederländische Zeliox Sales B.V. haben einen Vertrag zur Gründung eines Joint-Venture-Unternehmens unterzeichnet. Das zukünftige Joint-Venture-Unternehmen Eberspächer Zeliox B.V. wird Energiespeichersysteme für die mobile Stromversorgung in Nutz- und Spezialfahrzeugen entwickeln und vertreiben. BRP RENAUD hat Eberspächer bei dieser Transaktion gemeinsam mit der Interlaw-Netzwerk-Partnerkanzlei AKD aus den Niederlanden rechtlich umfassend beraten.
5. Compliance Gespräche: Cybersicherheit - das geht alle an
Die 5. Stuttgarter Compliance Gespräche der Stuttgarter Zeitung und der Stuttgarter Nachrichten zum Thema „Cyberabwehr ist mehr als Technik – Haftungsrisiken vor und nach einem Angriff“ fanden am 25. März im Look 21 statt.
Am 8. März feiern wir Frauen – und ihre zahlreichen Erfolge, ob beruflich, persönlich, gesellschaftlich, kulturell oder politisch! Wir danken allen, die sich weltweit für Gleichberechtigung stark machen.