Prozessführung für Banken und Finanzdienstleister (insb. Abwehr von Schadensersatzklagen von Anlegern wegen des Vorwurfs von Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen sowie der Prospekthaftung; Ombudsmann- und Güteverfahren; Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG); Musterfeststellungsklagen; Verfahren nach UKlaG).
Prospektrecht, Erstellung von Wertpapier-und Verkaufsprospekten.
Beratung im Hinblick auf die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen zur Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Compliance-Vorgaben (einschließlich Durchführung von Compliance-Schulungen).