Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über das Internet wird durch viele Vorschriften reglementiert, vor allem bei Geschäften mit Verbrauchern. Neben der wettbewerbsrechtlich richtigen Gestaltung eines Online-Shops ist auf wirksame AGB zu achten, auf richtige Widerufsrechtsbelehrungen, auf eine ordentliche Datenschutzerklärung und auf die Erfüllung der Vielzahl an zusätzlichen Informationspflichten (angefangen bei Angaben zu in Lebensmitteln verwendeten Zusatzstoffen, über Angaben zu Sonderregisternummern bis hin zu Entsorgungsfragen). Fehlende Informationen können nicht nur unzufriedene Kunden, sondern auch Wettbewerber auf den Plan rufen. Eine zusätzliche Herausforderung bietet der dank des Internet leicht einzurichtende grenzüberschreitende Vertrieb. Mit der Zahl der Absatzmärkte vervielfacht sich aber auch die Zahl der zu beachtenden Vorschriften.
Wir erstellen für unsere Mandanten die Bedingungen, Informationen und Erklärungen, die für Online-Shops erforderlich sind. Damit helfen wir unsere Mandanten seit vielen Jahren – oftmals in Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien aus anderen Ländern – den richtigen Kurs durch die rechtlichen Untiefen des Online-Handels zu finden.
Vortrag zum Hinweisgeberschutzgesetz an der Universität Tübingen
Am 30. Juni haben Lara Müller und Nele Strobel im Rahmen des Kolloquiums „Praxis des Arbeits- und Unternehmensrechts“ an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen zu arbeitsrechtlichen Aspekten des Hinweisgeberschutzgesetzes referiert.
BRP RENAUD beim Sportmedizinischen Symposium Stuttgart 2026
Am 12. und 13. Juni 2026 fand im Rahmen des ATP-Tennisturniers BOSS OPEN das 13. Sportmedizinische Symposium im Porsche Design Tower in Stuttgart statt. BRP RENAUD war als Partner mit einem Stand vor Ort vertreten.
Handelsblatt und Best Lawyers 2027: 32 Auszeichnungen für BRP RENAUD
Im aktuellen Ranking „Deutschlands beste Anwälte", das vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Fachverlag Best Lawyers® veröffentlicht wird, ist BRP RENAUD mit dem bisher stärksten Ergebnis vertreten: 31 Anwältinnen und Anwälte wurden in insgesamt 16 verschiedenen Rechtsgebieten empfohlen – 25-mal als „Best Lawyers", 6-mal als „Ones to Watch" sowie eine Auszeichnung als „Lawyer of the Year".
24-Tage-Lauf: Über 1.000 Kilometer für Kinderprojekte
Die Stuttgarter Kinderstiftung organisierte in Kooperation mit dem Sportkreis Stuttgart auch 2026 wieder den 24‑TAGE‑Lauf für Kinderrechte – einen Lauf zugunsten von Kinderprojekten in Stuttgart.