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Steuerrecht

Unsere auch als Steuerberater qualifizierten Rechtsanwälte beraten nationale und internationale Mandanten in allen steuerlichen Fragen. Wir unterstützen Sie mit steuerlicher Gestaltungsberatung, auch grenzüberschreitend, und beraten Sie bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Neben der klassischen Beratung zum Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht sind unsere Beratungsschwerpunkte unter anderem Umwandlungsvorgänge nach dem Umwandlungssteuergesetz, das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, das Außensteuerrecht, die Wegzugsbesteuerung sowie Einzelfragen aus dem Steuer- und Handelsbilanzrecht. Für Unternehmer und deren Angehörige strukturieren wir die Vermögensnachfolge mit besonderem Blick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer, Familienstiftungen, Unternehmensträgerstiftungen und Trusts. Wir begleiten für unsere Mandanten schwierige Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen. Bei allen ihren Unternehmungen haben wir stets auch die internationalsteuerlichen Aspekte im Blick. Gute Taten unterstützen wir mit der Beratung zum Gemeinnützigkeitsrecht. Schließlich vertreten wir die Interessen unserer Mandanten gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten.

Wir sind auf Steuerberatung im Sinne von Rechtsberatung spezialisiert und erstellen keine Steuererklärungen und keine Jahresabschlüsse.

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