Wir beraten, häufig im Zusammenhang mit den Anforderungen, die sich aus Familienunternehmen ergeben, in Fragen des ehelichen Güterrechts und gestalten entsprechende Verträge unter Berücksichtigung möglicher Scheidungsfolgen. Wir nehmen uns aller Scheidungsfolgesachen an, insbesondere die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge. Dabei suchen wir wirtschaftlich angemessene außergerichtliche Lösungen. Gelingt dies nicht, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.
Auch in diesem Bereich steht die Teamarbeit von Spezialisten im Vordergrund, da familienrechtliche Fragen häufig erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Bezüge oder Auswirkungen haben.
Wir beantworten erbrechtliche Fragen und gestalten Verfügungen von Todes wegen aller Art, beraten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzen Erbansprüche, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.