Wir beraten, häufig im Zusammenhang mit den Anforderungen, die sich aus Familienunternehmen ergeben, in Fragen des ehelichen Güterrechts und gestalten entsprechende Verträge unter Berücksichtigung möglicher Scheidungsfolgen. Wir nehmen uns aller Scheidungsfolgesachen an, insbesondere die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge. Dabei suchen wir wirtschaftlich angemessene außergerichtliche Lösungen. Gelingt dies nicht, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor Gericht.
Auch in diesem Bereich steht die Teamarbeit von Spezialisten im Vordergrund, da familienrechtliche Fragen häufig erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Bezüge oder Auswirkungen haben.
Wir beantworten erbrechtliche Fragen und gestalten Verfügungen von Todes wegen aller Art, beraten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzen Erbansprüche, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
BRP RENAUD vertritt Mandanten vor dem EuGH: Fall im grenzüberschreitenden Familienrecht
Am 05. Februar 2026 vertrat unsere Kanzlei einen Mandanten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. Anja Groeneveld begleitete dabei einen komplexen Fall, der die Schnittstelle zwischen nationalem und europäischem Familienrecht beleuchtete.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.