Wir gestalten Allgemeine Einkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen ebenso wie individuelle Verträge über den Kauf von Waren sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Wir berücksichtigen die Besonderheiten des grenzüberschreitenden Verkehrs von Waren und Dienstleistungen und beraten zu Fragen des UN-Kaufrechts.
Wir vertreten Mandanten im Rahmen von Vertragsverhandlungen oder bei Streitigkeiten außergerichtlich ebenso wie vor Gerichten und Schiedsgerichten. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder wurden die Dienstleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, machen wir für unsere Mandanten Schadensersatzansprüche und sonstige Gewährleistungsansprüche geltend. Macht der Vertragspartner unberechtigte Mängelansprüche geltend, wehren wir diese für unsere Mandanten ab.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.