Unsere auch als Steuerberater qualifizierten Rechtsanwälte beraten nationale und internationale Mandanten in allen steuerlichen Fragen. Wir unterstützen Sie mit steuerlicher Gestaltungsberatung, auch grenzüberschreitend, und beraten Sie bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Neben der klassischen Beratung zum Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht sind unsere Beratungsschwerpunkte unter anderem Umwandlungsvorgänge nach dem Umwandlungssteuergesetz, das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, das Außensteuerrecht, die Wegzugsbesteuerung sowie Einzelfragen aus dem Steuer- und Handelsbilanzrecht. Für Unternehmer und deren Angehörige strukturieren wir die Vermögensnachfolge mit besonderem Blick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer, Familienstiftungen, Unternehmensträgerstiftungen und Trusts. Wir begleiten für unsere Mandanten schwierige Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen. Bei allen ihren Unternehmungen haben wir stets auch die internationalsteuerlichen Aspekte im Blick. Gute Taten unterstützen wir mit der Beratung zum Gemeinnützigkeitsrecht. Schließlich vertreten wir die Interessen unserer Mandanten gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten.
Wir sind auf Steuerberatung im Sinne von Rechtsberatung spezialisiert und erstellen keine Steuererklärungen und keine Jahresabschlüsse.
International Fiscal Association, Nationalbericht für Deutschland zum Jahreskongress 2007 in Kyoto, Japan, zum Generalthema II „Conflicts in the attribution of income to a person“, cahiers de droit fiscal international vol. 92b.
BRP RENAUD im Legal 500 Ranking mehrfach ausgezeichnet
BRP RENAUD wird im aktuellen Ranking des renommierten Branchenverzeichnisses The Legal 500 Deutschland 2026 erneut für ihre Expertise gewürdigt. Die Kanzlei wird dabei in zwei Praxisbereichen als „Top-Kanzlei“ (Tier 1) ausgezeichnet und erhält zudem für zwei weitere Rechtsgebiete die Empfehlung der Redaktion.
Bauzeitverlängerung: Vergütungsansprüche in der Objektüberwachung
Der Streit um Mehrvergütung bei Bauzeitverlängerung wird oft schon entschieden, bevor der erste Bagger rollt. Alles steht und fällt mit der vertraglichen Gestaltung – oder eben deren Vernachlässigung.
Die Adventszeit und der nahende Jahreswechsel sind für uns ein willkommener Anlass, um innezuhalten und Danke zu sagen: Wir danken unserer Mandantschaft und Partnern herzlich für ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit in den letzten zwölf Monaten.