Seit 2015 Rechtsanwalt bei BRP RENAUD, seit 2018 dort als Partner
Rechtsanwalt seit 2014
Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei in Stuttgart
Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, Europäisches und Internationales Privat und Verfahrensrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen (Prof. Dr. Christoph Thole, Dipl.-Kfm.)
Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität in Tübingen
Sprachen
Deutsch
Englisch
Auszeichnungen
Best Lawyers und Handelsblatt
Deutschlands beste Anwälte
„Anwalt des Jahres“ im Bereich Bank- und Finanzrecht (2021) Empfehlung als führender Experte im Bereich Bank- und Finanzrecht (2020, 2022-2024)
Kommentierung der §§ 230 – 233 HGB (stille Gesellschaft)
in: Henssler/Herresthal/Paschke (Hrsg.), Beck'scher Großkommentar Online zum Handels- und Gesellschaftsrecht (BeckOGK.HGR), C.H.Beck, München, 1. bis 5. Auflage, Stand 01.06.2021
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 – VI ZR 599/16 – Zur Pflicht des Gerichts, Parteivortrag zu berücksichtigen, der in Widerspruch zu vorangegangenem, ausdrücklich aufgegebenem Vortrag steht
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.
14.11.2024 | Webseminar: Neues Minenfeld für Arbeitgeber – Folgen der Entgelttransparenzrichtlinie für Bewerbungsprozesse und künftige Entgeltveränderungen