Personenversicherungsrecht, insbesondere Rechtsfragen zur Lebensversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Restschuldversicherung
Seit 2016 als Rechtsanwalt bei BRP RENAUD, dort seit 2024 als Partner
Rechtsanwalt seit 2016
Arbeit bei einem führenden Lebensversicherer im Bereich der besonderen Leistungsfälle (Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Dread Disease, Pflege, Unfalltote sowie Fristenfälle) in Stuttgart
Referendariat beim Landgericht Darmstadt und im Frankfurter Büro einer führenden Kanzlei für Versicherungsrecht
Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt "Internationalisierung und Europäisierung des Rechts" an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main
Neue Adresse:
Senckenberganlage 19
60325 Frankfurt/Main
Unter den bisherigen Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind wir weiterhin wie gewohnt für Sie erreichbar.
Die Weihnachtszeit erinnert uns daran, innezuhalten und unseren Dank auszudrücken. Wir bei BRP RENAUD möchten die Gelegenheit nutzen, unserer Mandantschaft, Partnern und Mitarbeitenden für ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu danken.
BRP RENAUD berät Autohaus Holzer bei Übernahme des Geschäftsbetriebs durch Hahn Gruppe
Die Hahn Gruppe aus Fellbach hat den Geschäftsbetrieb der Autohaus Holzer GmbH & Co. KG aus Korntal-Münchingen übernommen. BRP RENAUD hat das Autohaus Holzer bei dieser Transaktion mit einem Team unter der Federführung von Dr. Axel Neumahr umfassend rechtlich beraten.
Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsrisiken kennen und begrenzen
Dr. Stefan Reuter und Sonja Ströhle geben im Seminar der IHK Region Stuttgart einen Überblick, wie die Geschäftsführerstellung begründet oder beendet wird und welche Pflichten und Haftungsrisiken damit verbunden sind. Ein Geschäftsführer muss seine Pflichten kennen, um das persönliche Haftungsrisiko gering zu halten und entsprechende Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung zu treffen.
14.11.2024 | Webseminar: Neues Minenfeld für Arbeitgeber – Folgen der Entgelttransparenzrichtlinie für Bewerbungsprozesse und künftige Entgeltveränderungen