
Vita
• Seit 2025 bei BRP RENAUD als Partner
• Rechtsanwalt seit 2017
• Mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei OPPENLÄNDER im Fachbereich Kartellrecht
• Promotion 2021 mit einer Arbeit zur missbräuchlichen Ausnutzung von FRAND-gebundenen SEPs im US-Kartellrecht
• Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und LL.M.-Studium an der an der University of San Diego
Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg
Auszeichnungen
Mitgliedschaften
2025
Was in den letzten Jahren vor allem U.S.-amerikanische Kartellbehörden in der IT- und Tech-Branche beschäftigt hat, ist nunmehr auch in der Europäischen Kommission angekommen: Mit Beschluss vom 02.06.2025 hat die Europäische Kommission erstmals Bußgelder in Höhe von 329 Mio. € für die Vereinbarung von Abwerbeverboten („no poach agreements“) im Bereich Online-Essenslieferdienste verhängt.
Im Dickicht der EU-Entwaldungsverordnung wird’s nur langsam heller – aber immerhin raschelt’s: Was kommt nun wann auf betroffene Unternehmen zu?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation - EUDR) stellt viele Unternehmen mit globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten vor enorme Herausforderungen. Schätzungsweise sind mehr als 370.000 Unternehmen in Europa betroffen. Dass der europäische Gesetzgeber wenige Wochen vor dem geplanten Start der EUDR zum 30. Dezember 2025 immer noch am Pflichtenkatalog feilt und auch eine erneute Verschiebung immer wahrscheinlicher wird, ist aus Sicht der betroffenen Unternehmen, die sich mit großem Aufwand bereits vorbereitet haben, wenig erfreulich.
2025
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen SAP eingeleitet, um mögliche wettbewerbswidrige Praktiken des Software-Giganten zu untersuchen. Im Kern steht die Frage, ob SAP im Europäischen Wirtschaftsraum eine marktbeherrschende Stellung auf dem Anschlussmarkt für Support und Wartung für die von SAP lizenzierte Software ERP (Enterprise Resource Planning) missbraucht hat.
Die Europäische Kommission sowie nationale Kartellbehörden können von Unternehmen Auskünfte einholen oder Unterlagen anfordern, die sie zur Erfüllung ihrer behördlichen Aufgaben benötigen. Im Zusammenhang mit Fusionskontrollverfahren werden regelmäßig Auskünfte dazu eingeholt, welche wettbewerblichen Auswirkungen ein Zusammenschluss aus Sicht der betroffenen Marktakteure hat. Auch im Rahmen von kartellbehördlichen Ermittlungsverfahren, wenn beispielsweise der Verdacht kartellrechtswidriger Praktiken im Raum steht, können Auskunftsersuchen zu Zwecken der Sachverhaltsaufklärung an Unternehmen gerichtet werden. Befragt werden können dabei nicht nur die im Zentrum der Ermittlung stehenden Unternehmen, sondern auch andere Marktteilnehmer.