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Vita
Auszeichnungen
-> legal500.de
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2024
Kartellgeschädigte Unternehmen können von Kartellanten Ersatz der ihnen aufgrund eines Kartells – etwa durch kartellbedingt erhöhte Preise – entstandenen Schäden verlangen. Die Durchsetzung solcher Ansprüche ist jedoch in der Praxis schwierig. Insbesondere ist die zur Bezifferung des Schadens in der Regel erforderliche sachverständige Begutachtung kostenintensiv, langwierig und führt nicht immer zu belastbaren Ergebnissen.
2024
Verstöße gegen geltendes Recht können für Unternehmen zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Dabei fallen Unternehmensgeldbußen vor allem bei Kartellrechtsverstößen ins Gewicht, die bis zu 10% des konzernweiten Jahresumsatzes betragen können. Hinzu kommen weitere monetäre Lasten des Unternehmens, wie Schadensersatzansprüche der Geschädigten sowie die Kosten für die Sachverhaltsaufklärung und die erforderliche Rechtsverteidigung.
2024
Der aktuelle Beitrag von Dr. Jürgen Bürkle und Dr. Martin Beutelmann in der Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR) behandelt die seit langem umstrittene Frage, ob ein Unternehmen von Unternehmensleitern Schadensersatz wegen einer Kartellbuße verlangen kann. Diese Frage hat das OLG Düsseldorf kürzlich bejaht, aber die Revision zum BGH zugelassen.
2023
Am 7. November 2023 ist die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten. Sie war im Vorfeld als „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“ angekündigt worden. Tatsächlich erhält das Bundeskartellamt neue Eingriffs- und Ermittlungsbefugnisse.