VERÖFFENTLICHUNG
2024
Gibt ein Hersteller seinen Abnehmern vor, zu welchen Preisen sie die Waren (mindestens) verkaufen (sogenannte Preisbindung der zweiten Hand), stellt dies einen schwerwiegenden Kartellrechtsverstoß dar. Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2024 in zwei Entscheidungen seine harte Linie bei der Verfolgung solcher Praktiken bekräftigt.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Der Austausch wettbewerbssensibler Informationen zwischen Wettbewerbern ist ein „Dauerbrenner“ in der Praxis der Kartellbehörden, der in jüngerer Zeit in diversen Fällen zu erheblichen Bußgeldern geführt hat. Dabei ist die Schwelle zum Verstoß im Einzelfall niedrig. Bereits die einmalige und einseitige Offenlegung von Informationen, die Rückschlüsse auf das Marktverhalten zulassen, kann als Kartellrechtsverstoß mit einem Bußgeld geahndet werden.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
In den letzten Jahren haben Wettbewerbsbehörden weltweit ihre Aktivitäten zur Verfolgung wettbewerbsbeschränkender Praktiken auf Personalmärkten verstärkt. Sie reagieren damit auf die bestehende Knappheit an Fachkräften und betonen die Bedeutung eines freien und ungehinderten Wettbewerbs zwischen Arbeitgebern um die besten Kräfte.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Der US-amerikanische Biotech-Konzern Illumina plante im Jahr 2020, das Unternehmen Grail für einen Milliarden-Betrag zu erwerben. Viele Kartellbehörden hielten das für eine Gefahr für den Wettbewerb. Da Grail aber noch keine hohen Umsätze erwirtschaftete, konnte der Fall mangels Überschreiten der Umsatzschwellen weder von der Europäischen Kommission noch von den nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedsstaaten im Wege der Fusionskontrolle aufgegriffen werden.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 gegen Mondelēz International, Inc. (Mondelēz) eine Geldbuße in Höhe von 337,5 Mio. € wegen unzulässiger territorialer Lieferbeschränkungen zwischen Mitgliedsstaaten der EU verhängt.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Kartellgeschädigte Unternehmen können von Kartellanten Ersatz der ihnen aufgrund eines Kartells – etwa durch kartellbedingt erhöhte Preise – entstandenen Schäden verlangen. Die Durchsetzung solcher Ansprüche ist jedoch in der Praxis schwierig. Insbesondere ist die zur Bezifferung des Schadens in der Regel erforderliche sachverständige Begutachtung kostenintensiv, langwierig und führt nicht immer zu belastbaren Ergebnissen.