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Vita
Mitgliedschaften
2024
Schließen sich mehrere Unternehmen für eine Beteiligung an einem Vergabeverfahren zu einer Bietergemeinschaft (BIEGE) zusammen, stellt sich die Frage, wie sich das Ausscheiden einzelner Mitglieder aus der BIEGE auswirkt. In einem dem EuGH vorgelegten Fall hatten sich im Jahr 2016 mehrere Unternehmen zu einer BIEGE zusammengeschlossen und sich in einem offenen Verfahren um verschiedene Lose eines Auftrags bemüht. Nachdem der Auftraggeber mehrfach eine Verlängerung der Angebotsfrist forderte, erklärten im Jahr 2020 zwei Mitglieder der BIEGE, keiner erneuten Verlängerung zuzustimmen.
2024
Mit Urteil vom 05.04.2023 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die außerordentliche Kündigung eines Generalunternehmervertrags durch den Bauherrn und damit – jedenfalls dem Grunde nach –Schadenersatzansprüche des Bauherrn bestätigt. Der Generalunternehmer hatte die Arbeiten wegen angeblich ausstehender Zahlungen auf Abschlagsrechnungen und Nachtragsforderungen eingestellt, obwohl der Vertrag eine solche Arbeitseinstellung ausdrücklich untersagte.
2024
Bauhandwerker und -unternehmer legen ihren Angeboten häufig die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zugrunde. Die VOB/B gilt als ausgeglichenes Vertragswerk, das die Interessen von Unternehmer und Besteller angemessen berücksichtigt. Außerdem ist die VOB/B „am Bau“ bekannt und daher (scheinbar) gut zu handhaben. Jedenfalls bei der Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern ist jedoch Vorsicht geboten, wie unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 15.08.2024 zeigt.
2024
Architektenwettbewerbe werden in der Regel nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Die RPW 2013 sehen u. a. eine Beteiligung der zuständigen Architektenkammer vor sowie die Auslobung von Preisgeldern für die erfolgreichen Wettbewerbsbeiträge.
2024
Mit Urteil vom 16.05.2024 hat das Oberlandesgericht Stuttgart einem Bieter Schadenersatz zugesprochen, dessen Angebot von der Vergabestelle wegen eines Kalkulationsfehlers ausgeschlossen worden war. Der Bieter hatte Stahl-Positionen mit Einheitspreisen zwischen 1,19 €/t und 3,68 €/t angeboten. Dabei war er versehentlich von einem Kilo- statt einem Tonnen-Preises ausgegangen. Obwohl der Bieter erklärte, zum Angebot stehen zu wollen, da es in seiner Gesamtheit