VERÖFFENTLICHUNG
2025
Ab dem 01.01.2026 gelten neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge, die ab dem 01.01.2026 bekannt gemacht werden. Die Schwellenwerte legen fest, welche Vergaben dem Kartellvergaberecht unterfallen. Zu beachten sind folgende Netto-Auftragswerte:
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Die Vergabekammer Baden Württemberg hat mit Beschluss vom 11.11.2025 über einen Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren zur Tragwerksplanung entschieden. Der öffentliche Auftraggeber hatte neben Preisangaben die Präsentation eines Umsetzungskonzepts gefordert, das qualitativ bewertet werden sollte. Hierzu legte er eine Bewertungsmatrix mit Punktespannen vor, ohne zusätzliche Unterkriterien zu definieren. So waren 26 bis 30 Punkte für eine überdurchschnittlich gute, 16 bis 25 Punkte für eine durchschnittliche, 6 bis 15 Punkte für eine unterdurchschnittliche und 0 bis 5 Punkte für eine fehlende Erfüllung der Anforderungen vorgegeben. Ein unterlegener Bieter rügte u. a., diese Ausgestaltung sei zu unbestimmt, erfordere zwingend konkrete Punktwerte je Leistungsstufe sowie Unterkriterien. In der durchgeführten Form sei die Wertung intransparent.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Vergabenachprüfungsverfahren mit Beschluss vom 19.11.2025 klargestellt, dass die Vergabestelle von Bietern nur solche Nachweise und Zertifikate verlangen darf, die zuvor ausdrücklich in den Vergabeunterlagen gefordert wurden. Fehlen diese Anforderungen in den Unterlagen, darf die Forderung nicht „nachgeschoben“ werden, und zwar weder im Aufklärungs- oder einem Nachforderungsverfahren noch durch Auslegung unklarer Leistungsbeschreibungen.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 31.05.2024 über einen Fall entschieden, in dem vor allem über Mängelrechte des Bestellers an zusätzlich ausgeführten Arbeiten gestritten wurde. Ausgangspunkt des Falls war ein Werklohnprozess: Der Unternehmer verlangte die Bezahlung von Bauleistungen, während der Besteller Mängel rügte. Streitentscheidend war, ob bestimmte, über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Arbeiten als vertraglich geschuldete Zusatzleistungen anzusehen waren oder ob sie ohne vertragliche Grundlage erbracht wurden.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat mit Urteil vom 16.10.2025 entschieden, dass Verhandlungen zwischen Besteller und Unternehmer über die Mängelbeseitigung, die während einer laufenden Nacherfüllungsfrist geführt werden, zu einer Verlängerung der zuvor gesetzten Nachbesserungsfrist führen können.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Der EuGH hat mit Urteilen vom 22.10.2024 und 13.03.2025 entschieden, dass Bieter aus Drittstatten – also solchen Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind – und solchen Staaten, die keine Übereinkünfte mit der Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen haben, im Vergabeverfahren nur eingeschränkte Rechte besitzen.