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Vita
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2025
Am 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Anlass der neuerlichen Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum insbesondere in den Ballungsräumen, dessen Bekämpfung sich die Regierung zum Ziel gesetzt hat. Hierdurch wird ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, in dem vorgesehen war, innerhalb der ersten 100 Tage einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos auf den Weg zu bringen.
2025
Am 13.03.2025 hat der Landtag das Gesetz für das schnellere Bauen beschlossen, das am 29.06.2025 in Kraft tritt. Die Novelle enthält weitreichende Änderungen sowohl verfahrensrechtlicher als auch materiell-rechtlicher Vorschriften. Die Bauministerin spricht in diesem Zusammenhang von einem „Paradigmenwechsel“. Die Baurechtsbehörden sollen nicht mehr zuerst fragen, was alles gegen ein Bauvorhaben sprechen könnte, sondern danach suchen, wie der Weg freigemacht werden kann.
2025
Garagen dürfen, sofern deren Wandhöhe 3 m und deren Wandfläche 25 m² nicht überschreitet, nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO ohne die Einhaltung von Abstandsflächen unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden. Nicht selten wird auf dem Garagendach eine Dachterrasse geplant, deren Zulässigkeit ein Dauerbrenner nachbarlicher Auseinandersetzungen ist. Ein Grund hierfür ist die uneinheitliche Rechtsprechung in der Vergangenheit, nicht nur in den verschiedenen Bundesländern, sondern auch durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Entgegen anderslautender früherer Entscheidungen hat der 11. Senat im Jahr 2016 angenommen, dass eine Garage ihre abstandsflächenrechtliche Privilegierung durch eine teilweise Nutzung des Garagendachs zu Aufenthaltszwecken verliert, eine Dachterrasse dort also nicht zulässig ist.
2024
Seit Juli 2024 liegt der Entwurf des Gesetzes für das schnellere Bauen vor, der weitreichende Änderungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht vorsieht, die das Bauen schneller, einfacher und kostengünstiger machen sollen. Mit dem Artikelgesetz ist weiter eine Änderung der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) vorgesehen, außerdem sollen die Bestimmungen der Allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) in die LBO integriert werden.
2024
In den letzten Jahren häufen sich Verwaltungsgerichtsentscheidungen zu modernen Wohn- und Beherbergungsformen wie beispielsweise Arbeitnehmerwohnheimen, Aparthotels sowie sonstigen Unterkünften, die über Airbnb oder vergleichbare Plattformen angeboten werden, da in diesem Zusammenhang regelmäßig verschiedene baurechtliche Probleme auftreten. Immer wieder muss die Frage beantwortet werden, ob es sich hierbei noch um eine Wohnnutzung oder schon um einen Beherbergungsbetrieb handelt und diese Art der Nutzung im jeweiligen Baugebiet zulässig ist.