T
F
E
Vita
Auszeichnungen
Mitgliedschaften
2023
Der wohl bekannteste Pflichthinweis Deutschlands „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ ändert sich. § 4 Abs. 3 Satz 1 des Heilmittelwerbegesetzes, wo die Pflichtangabe geregelt ist, wird geschlechtsneutral modernisiert.