HomeWissenVeröffentlichungenZu Risiken und Nebenwirkungen …
26.09.2023

Zu Risiken und Nebenwirkungen …

Der wohl bekannteste Pflichthinweis Deutschlands „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ ändert sich. § 4 Abs. 3 Satz 1 des Heilmittelwerbegesetzes, wo die Pflichtangabe geregelt ist, wird geschlechtsneutral modernisiert. Die Änderung tritt am 27.12.2023 in Kraft. Ab dann lautet der Hinweis: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.“ Eine Übergangsregelung enthält das Gesetz nicht, so dass darauf zu achten ist, dass der Hinweis ab dem 27.12.2023 in der neuen Fassung verwendet wird.

Rechtsgebiete

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram