HomeWissenVeröffentlichungenBrexit und Markenrecht: Wie rechtsbeständig ist Ihr UK-Portfolio?
29.01.2026

Brexit und Markenrecht: Wie rechtsbeständig ist Ihr UK-Portfolio?


Seit dem 1. Januar 2026 wird bei UK-Marken, die nach dem Brexit automatisch aus Unionsmarken „geklont“ wurden, der Maßstab für die rechtserhaltende Benutzung neu zugeschnitten: Für die UK-Klonmarke zählt nun ausschließlich noch die Benutzung im Vereinigten Königreich. Entsprechendes gilt für internationale Registrierungen, bei denen aus einer EU-Benennung ebenfalls eine „geklonte“ UK-Benennung hervorgegangen ist. Für Markeninhaber kann das Anlass sein, den Status des UK-Portfolios gezielt zu überprüfen.

Die neue Grundlage für den Markenschutz in Großbritannien
Seit dem 1. Januar 2026 ist für den Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung Ihrer „geklonten“ UK-Marke ausschließlich eine Nutzung im Vereinigten Königreich maßgeblich. Damit tritt die Anforderung einer lokalen Nutzung an die Stelle der bisherigen Praxis, bei der eine Nutzung in der EU ausreichend war. Marken, für die ein solcher spezifischer Nutzungsnachweis im Vereinigten Königreich fehlt, sind nun dem Risiko ausgesetzt, bei einem Angriff durch Dritte wegen Nichtbenutzung je nach Umfang der Nichtbenutzung ganz oder teilweise gelöscht zu werden. Außerdem können aus solchen Marken im Umfang der Nichtbenutzung keine Rechte mehr hergeleitet werden und damit keine markenrechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden.

Analyse und Strategie: Die nächsten Schritte für Ihr UK-Portfolio
Um potenzielle Rechtsverluste zu identifizieren und zu vermeiden, ist eine umgehende Prüfung Ihres UK-Markenbestandes erforderlich: 

•    Für genutzte Marken: Konnten Sie bereits eine ernsthafte Nutzung Ihrer Marke im britischen Markt etablieren, ist der nächste Schritt die sorgfältige Sicherung der Beweismittel. Ihre Position in einem potenziellen Löschungsverfahren hängt von einer lückenlosen Dokumentation der Benutzung Ihrer Marken im Vereinigten Königreich ab. Dazu gehören Geschäftsunterlagen mit klarem UK-Bezug, wie Rechnungen, länderspezifisches Marketing, Verpackungen oder digitale Aktivitäten, die auf den britischen Markt ausgerichtet sind.

•    Für ungenutzte, aber wichtige Marken: Sollte die Analyse ergeben, dass eine für Ihr Geschäft im Vereinigten Königreich strategisch wichtige Marke bisher dort nicht genutzt wurde, ist deren „geklonter“ Schutzstatus nun akut gefährdet. Eine wirksame Maßnahme zur Sicherung Ihrer Interessen ist neben der Benutzungsaufnahme im Vereinigten Königreich in diesem Fall die Einreichung einer Neuanmeldung direkt beim britischen Markenamt (UKIPO). Dies schafft ein neues, unbelastetes Recht und sichert Ihre Position für die Zukunft. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Sichern Sie Ihre Markenwerte nachhaltig
Ein unbemerkter Verlust von Markenrechten kann schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben. Unser IP-Team unterstützt Sie gerne dabei, den Status Ihrer Markenrechte in UK zu bewerten, die notwendigen Beweise zu sichern oder durch strategische Neuanmeldungen eine solide Schutzbasis zu schaffen. Gern prüfen wir mit Ihnen kurzfristig stichprobenartig die exponierten UK-Klone und die vorhandenen UK-Nachweise.

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