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2025
Mindestlohn und Verdienstgrenze für Minijobs
Zum Jahreswechsel wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 € auf 13,90 € brutto pro geleistete Arbeitsstunde angehoben. Bereits jetzt steht fest, dass er ein Jahr später auf 14,60 € steigen wird.
Seit 2022 steigt die „Minijob-Grenze“ mit jeder Mindestlohnerhöhung dynamisch, damit eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden im Minijob möglich bleibt. Die Verdienstgrenze für die geringfügige Beschäftigung beträgt daher ab dem 1.Januar 603,00 € brutto pro Monat, ab 2027 liegt die Grenze bei 633,00 €.
Die Vergütung von Arbeitnehmern besteht häufig aus einem festen Grundgehalt und einem variablen Anteil, der an die Erreichung bestimmter Ziele gekoppelt ist. Diese kann als Zielvereinbarung ausgestaltet sein, bei der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Ziele gemeinsam festlegen oder als Zielvorgabe, bei der der Arbeitgeber die Ziele einseitig festlegt.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung und anschließender Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist liegt regelmäßig kein böswilliges Unterlassen des Arbeitnehmers i.S.v. § 615 S. 2 BGB vor, wenn nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird.
Im Frühjahr 2026 steht die nächste Wahlperiode für die regelmäßigen Betriebsratswahlen an. Die turnusgemäßen Wahlen finden zwischen dem 01. März und 31. Mai 2026 statt. Für Arbeitgeber ist bereits jetzt ein guter Zeitpunkt, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem organisatorischen Ablauf und den eigenen Handlungspflichten auseinanderzusetzen. Der folgende Überblick soll Ihnen Orientierung und zugleich praktische Hinweise für eine reibungslose Durchführung geben.
Bis 07. Juni 2026 muss der Gesetzgeber die Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Damit entsteht für Arbeitgeber aller Größen umfassender Handlungsbedarf:
Für viele Arbeitgeber besteht künftig das Risiko, die Vergütung geringer entlohnter Personen nach oben anpassen zu müssen, wenn die Gründe für die bessere Vergütung anderer Arbeitnehmer nicht aufgrund objektiver Kriterien gerechtfertigt und transparent dokumentiert sind. Zudem werden durch die Richtlinie umfassende Informationsrechte zu Gunsten der Arbeitnehmer etabliert.