Zum 02.11.2020 sind weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie ("Lockdown light") in Kraft getreten. Wir beantworten daher aktuelle Fragestellungen, die Arbeitgeber und Führungskräfte jetzt beschäftigen:
1. Mobiles Arbeiten – Homeoffice
Um Infektionsrisiken zu vermeiden, sollen viele Mitarbeiter von Zuhause arbeiten. Welche Möglichkeiten bestehen aber, wenn Mitarbeiter nicht von zu Hause aus arbeiten können oder der Arbeitgeber kein mobiles Arbeiten anbieten möchte.
2. Änderungen beim Arbeitsschutz
Die Corona-Verordnungen der Länder regeln nun verstärkt auch zwingende Vorgaben zum Arbeitsschutz, die in den Unternehmen einzuhalten sind. Betriebe, in denen die bislang unverbindlichen Vorgaben des "neuen Arbeitsschutzstandards" nicht umgesetzt wurden, sollten diese Maßnahmen daher zeitnah umsetzen.
Regelungstechnisch besteht hier derzeit ein Flickenteppich, da die Bundesländer sich bislang nicht auf einheitliche Regelungen geeinigt haben. Im Folgenden haben wir den Regelungsstand einiger ausgewählter Bundesländer zusammengefasst.
3. Umgang mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus Risikogruppen
Rentennahe Mitarbeiter, Diabetiker, und Schwangere werden medial häufig als Risikogruppen bezeichnet. Wie kann sich der Arbeitgeber verhalten, wenn Mitarbeiter unter Verweis auf ihre physische Konstitution eine besondere Behandlung wünschen.
4. Aktuelle Hinweise zum Kurzarbeitergeld
Die rückgängigen Infektionszahlen in den vergangen Monaten haben es vielen Unternehmen erlaubt – jedenfalls teilweise – Kurzarbeit zu beenden und möglichst zum Normalbetrieb zurückzukehren.
5. Urlaub und Krankheit während der Pandemie
Auf unserer Übersichtsseite zum Corona-Virus beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen aus weiteren Rechtsgebieten zur aktuellen Situation.