EDITORIAL
GUt sieht anders aus…
Über die Frage, ob die Vergabe an einen oder gar mehrere Generalunternehmer bei der Bearbeitung der Leistungsphasen 5 ff. für den Architekten oder Ingenieur von Vorteil ist und ihm Aufwand erspart, bestehen in der Praxis ganz unterschiedliche Sichtweisen. Vor diesem Hintergrund wirkt die Entscheidung des OLG Düsseldorf, den GU-Zuschlag von den anrechenbaren Kosten auszunehmen, zumindest einseitig und eher praxisfern. Beim GU-Zuschlag handelt es sich um Kosten, die für die vertragliche Bindung und Koordinierung der Nachunternehmer aufzuwenden sind. Üblicherweise enthält er auch Anteile für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn. Dies alles sind keine Baunebenkosten, sondern unternehmerische Kosten, die zu den Bauleistungen gehören und damit den anrechenbaren Kosten des Bauwerks in KG 300 oder 400 zuzuordnen sind. Das OLG Düsseldorf sieht dies anders; das letzte Wort wird hierzu wohl der BGH sprechen.
VERTRAGSRECHT
Architektenvertrag Objektplanung Gebäude kann auch Freianlagen umfassen
Das OLG Köln hat einem Planer zusätzliches Honorar für Freianlagenplanung zugesprochen, obwohl diese Leistung nicht ausdrücklich im Architektenvertrag benannt war (11 U 138/23).
Vertragsstrafe darf bei Einheitspreisverträgen nicht an die ursprüngliche Auftragssumme anknüpfen
Der BGH hat entschieden, dass eine formularmäßige Vertragsstrafenklausel unwirksam ist, wenn sie bei einem Einheitspreisvertrag an die im Auftragsschreiben genannte Auftragssumme anknüpft (VII ZR 42/22).
Nachträge prüfen – steckt die „Mehrleistung“ bereits im Leistungsverzeichnis?
Das Kammergericht Berlin hat bestätigt: Leistungen sind nicht nachtragsfähig, wenn sie im Leis-tungsverzeichnis (LV) erfasst sind (21 U 13/26). Ausgangspunkt war ein Bauvertrag über Maler- und Lackierarbeiten in einem Berliner Schulgebäude. Der Unternehmer verlangte eine Mehrvergütung für das Lackieren von Fensterteilen. Das Gericht verneinte den Anspruch, weil die Arbeiten nach dem LV bereits geschuldet waren.
HONORARRECHT
GU-Zuschlag erhöht nicht die anrechenbaren Kosten!
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass dem Planer die Abrechnung seines Honorars unter Berücksichtigung von anrechenbaren Kosten inklusive eines GU-Zuschlags verwehrt bleibt. Die Parteien hatten vereinbart, dass der Architekt sein Honorar nach der Kostenberechnung ermitteln soll. Der Senat sah darin aber keine Vereinbarung der Parteien, dass damit auch der GU-Zuschlag anrechenbar ist. Zur Begründung verwies das OLG Düsseldorf auf den Sinn und Zweck der Berechnung des Honorars anhand anrechenbarer Kosten.
HAFTUNGSRECHT
Objektüberwachung umfasst auch die Prüfung der Ausführungsplanung
Das OLG Karlsruhe hat die Pflichten des mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten deutlich hervorgehoben: Wer die Bauüberwachung übernimmt, darf sich nicht darauf beschränken, die Ausführung auf der Baustelle zu kontrollieren (8 U 17/24). Beruht die Ausführung auf Plänen eines Dritten, muss der Objektüberwacher auch prüfen, ob diese Planung erkennbare Fehler enthält. Unterbleibt dies, kann er für daraus resultierende Baumängel haften.
BERUFSRECHT
Freier Architekt darf nicht zugleich baugewerblich tätig sein
Das Berufsgericht für Architekten in Baden-Württemberg hat klargestellt, dass freie Architekten keine baugewerbliche Tätigkeit ausüben dürfen. Bereits die abstrakte Gefahr eines Interessenkonflikts stellt einen Berufsrechtsverstoß dar (BG 46/25).
VERGABERECHT
Losbildung nicht zwingend: Technische Gründe können Gesamtvergabe rechtfertigen
Der Grundsatz der losweisen Vergabe verpflichtet öffentliche Auftraggeber grundsätzlich dazu, Bau-leistungen in Teil- oder Fachlose aufzuteilen (§ 97 Abs. 4 Satz 2 GWB). Eine Gesamtvergabe ist je-doch zulässig, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe eine Vergabe an nur einen Auftragneh-mer rechtfertigen (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).