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2025

Newsletter I. Quartal 2025

BAURECHT

Vergütung nach freier Kündigung unterliegt der Umsatzsteuer!

Nach einer sogenannten freien, nicht vom Unternehmer veranlassten Kündigung eines Werkvertrags durch den Auftraggeber, ist der Unternehmer berechtigt, auch für die kündigungsbedingt nicht ausgeführte Leistung die vereinbarte Vergütung abzurechnen. Nach § 648 Satz 2 BGB muss er sich nur anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch die anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Bundesfinanzhof haben entschieden, dass es sich bei der Vergütung, die der Unternehmer nach Kündigung oder Auflösung des Werkvertrags erhält, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen, um kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts handelt.

(Keine) Umlageklauseln in AGB!?

Mit Urteil vom 11.02.2025 hat das Kammergericht die Regelung in einem vom Bauherrn gestellten Bauvertrag für unwirksam erklärt, nach der sich der Unternehmer mit 1,8 % der Auftragssumme an den Kosten für Baustrom und -wasser sowie eine vom Bauherrn abgeschlossene Bauleistungsversicherung beteiligen sollte. Dabei geht das Kammergericht zum einen davon aus, dass es sich bei der Reglung nicht um eine Preisvereinbarung handele, sondern um einen pauschalen Abschlag von der Vergütung des Unternehmers.

GESELLSCHAFTSRECHT

Künstliche Intelligenz im Unternehmen: Was Geschäftsführer wissen müssen und welche Haftungsrisiken entstehen

Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung durchlaufen und ist zu einem zentralen Treiber für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit geworden. Unternehmen aller Branchen nutzen KI, um Prozesse zu optimieren, Kosten zu senken, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und die Kundenerfahrung zu verbessern. Von der Automatisierung repetitiver Aufgaben bis hin zur Analyse großer Datenmengen (Big Data) bietet KI vielfältige Anwendungsmöglichkeiten.

KARTELLRECHT

Bundeskartellamt leitet Verfahren im Bereich des Kraftstoffgroßhandels ein

Im Februar 2025 hat das Bundeskartellamt den Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel veröffentlicht. Anfang März 2025 griff das Bundeskartellamt die Ergebnisse der Sektoruntersuchung auf und eröffnete ein Verfahren im Bereich des Kraftstoffgroßhandels. Erstmals will das Bundeskartellamt dabei vom 2023 eingeführten neuen kartellrechtlichen Instrument des § 32f Abs. 3 GWB Gebrauch machen.

Weiterhin keine Klarheit beim Innenregress gegenüber Unternehmensleitern wegen Rechtsverstößen

Ob Geschäftsführer und andere Leitungsorgane vom Unternehmen auf Erstattung des Unternehmensbußgeldes und etwaiger sonstiger Schäden eines Kartellbußgeldverfahrens (wie Anwaltskosten oder Schadenersatzansprüche Dritter) in Anspruch genommen werden können, bleibt weiterhin ungeklärt. Die sich stellenden Rechtsfragen sind komplex und sehr umstritten. In unserem Newsletter Compliance 02/2024 berichteten wir von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das zu einer differenzierten Lösung gekommen war (Bußgeld nein, sonstige Schäden ja, vgl. dazu auch Bürkle/Beutelmann, FD-VersR 2024, 800561).

INSOLVENZRECHT

Haftung des Geschäftsführers bei Eigenverwaltung

In einem Hinweisbeschluss vom 11.11.2024 hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf ausführlich mit der Frage der Haftung eines Geschäftsführers einer insolventen GmbH im Eigenverwaltungsverfahren befasst. Gemäß § 270 InsO kann das Insolvenzgericht auf Antrag des Schuldners in dem Eröffnungsbeschluss anordnen, dass der Schuldner berechtigt ist, unter Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (Eigenverwaltung). Bei Anordnung der Eigenverwaltung geht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis somit nicht auf den Insolvenzverwalter über, sondern liegt weiterhin bei dem Schuldner, im Falle einer GmbH also beim Geschäftsführer der GmbH.

ÖFFENTLICHES BAU- UND PLANUNGSRECHT

Dachterrasse auf Grenzgarage

Garagen dürfen, sofern deren Wandhöhe 3 m und deren Wandfläche 25 m² nicht überschreitet, nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO ohne die Einhaltung von Abstandsflächen unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden. Nicht selten wird auf dem Garagendach eine Dachterrasse geplant, deren Zulässigkeit ein Dauerbrenner nachbarlicher Auseinandersetzungen ist. Ein Grund hierfür ist die uneinheitliche Rechtsprechung in der Vergangenheit, nicht nur in den verschiedenen Bundesländern, sondern auch durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

VERSICHERUNGSRECHT

Gebäudeversicherung: Ausschluss Schwamm-Schäden

In fast allen Bedingungen der (Wohn-)Gebäudeversicherung sind Schäden aufgrund von (Haus-)Schwamm bzw. generell von Fäulnispilzen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Wirksamkeit dieses Ausschlusses für den Teilbereich der Leitungswasserschäden ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.11.2024 fraglich geworden.

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