HomeWissenNewsletterNewsletter III. Quartal 2024
2024

Newsletter III. Quartal 2024

ARBEITSRECHT

Digitaler Arbeitsvertrag: Arbeitsrechtliche Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Dem bereits am 26.09.2024 vom Bundestag verabschiedeten Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat nun auch der Bundesrat am 18.10.2024 zugestimmt. Die Neuregelungen sollen zum 01.01.2025 in Kraft treten und versprechen insbesondere für Arbeitgeber signifikante Erleichterungen durch den Abbau überflüssiger bürokratischer Hürden, um so den Weg für eine modernisierte, digitalere Arbeitswelt zu ebnen.

BAURECHT

Die VOB/B in Verträgen mit Verbrauchern – mehr Last als Lust!?

Bauhandwerker und -unternehmer legen ihren Angeboten häufig die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) zugrunde. Die VOB/B gilt als ausgeglichenes Vertragswerk, das die Interessen von Unternehmer und Besteller angemessen berücksichtigt. Außerdem ist die VOB/B „am Bau“ bekannt und daher (scheinbar) gut zu handhaben. Jedenfalls bei der Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern ist jedoch Vorsicht geboten, wie unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 15.08.2024 zeigt.

Unberechtigte Arbeitseinstellung kann teuer werden!

Mit Urteil vom 05.04.2023 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die außerordentliche Kündigung eines Generalunternehmervertrags durch den Bauherrn und damit – jedenfalls dem Grunde nach –Schadenersatzansprüche des Bauherrn bestätigt. Der Generalunternehmer hatte die Arbeiten wegen angeblich ausstehender Zahlungen auf Abschlagsrechnungen und Nachtragsforderungen eingestellt, obwohl der Vertrag eine solche Arbeitseinstellung ausdrücklich untersagte.

INSOLVENZRECHT

Auch ein bereits ausgeschiedener Geschäftsführer kann wegen Insolvenzverschleppung haften

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom Juli 2024 entschieden, dass ein aus dem Amt ausgeschiedener Geschäftsführer auch für Schäden von Neugläubigern haften kann, die erst nach seinem Ausscheiden in vertragliche Beziehungen zu der Gesellschaft getreten sind. Voraussetzung für die Haftung sei, dass die durch den ausgeschiedenen Geschäftsführer durch eine Verletzung seiner Antragspflicht geschaffene verschleppungsbedingte Gefahrenlage im Zeitpunkt der Schadensentstehung noch fortbesteht.

IT-RECHT

Verpflichtende Barrierefreiheit für bestimmte Websites und Produkte

Ab dem 28.06.2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz soll Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Hierfür sehen das BFSG und die auf seiner Grundlage erlassene Verordnung die Pflicht vor, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Des Weiteren enthält das BFSG eine Informationspflicht darüber, wie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden.

KARTELLRECHT

Fusionskontrolle unterhalb der Aufgreifschwellen: EuGH pfeift die Kommission zurück

Der US-amerikanische Biotech-Konzern Illumina plante im Jahr 2020, das Unternehmen Grail für einen Milliarden-Betrag zu erwerben. Viele Kartellbehörden hielten das für eine Gefahr für den Wettbewerb. Da Grail aber noch keine hohen Umsätze erwirtschaftete, konnte der Fall mangels Überschreiten der Umsatzschwellen weder von der Europäischen Kommission noch von den nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedsstaaten im Wege der Fusionskontrolle aufgegriffen werden.
MEDIZINRECHT

Anwendbarkeit der GOÄ bei Behandlungsverträgen zwischen Patienten und juristischen Personen

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 04.04.2023 höchstrichterlich entschieden, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) immer dann anwendbar ist, wenn die Vergütung für die beruflichen Leistungen eines Arztes geltend gemacht wird. Damit hat der Bundesgerichtshof nun den langjährigen Streit um die Rechtsfrage entschieden, ob die Gebührenordnung für Ärzte auch dann anwendbar ist, wenn ambulante ärztliche Leistungen durch bei einer juristischen Person angestellte Ärzte erbracht werden.

Medizinische Versorgungszentren: ohne (zahn-)ärztlichen Leiter keine Vergütung

Für die ordnungsgemäße Leistungserbringung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ist das Vorhandensein der (zahn-) ärztlichen Leitung notwendige Voraussetzung. Das Sozialgericht München stellt in einem Urteil vom 29.02.2024 klar, dass die (zahn-) ärztliche Leitung keine rein formale Stellung, sondern konstitutiv für ein MVZ ist. Dies hat Auswirkungen auf die Qualität der Leistungserbringung und dient damit auch dem Schutz der Versicherten. Rechnet ein MVZ Leistungen ab, die ohne (zahn-) ärztliche Leitung erbracht wurden, handelt es entgegen seiner Verpflichtung aus § 95 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB V.

ÖFFENTLICHES BAU- UND PLANUNGSRECHT

Gesetz für das schnellere Bauen

Seit Juli 2024 liegt der Entwurf des Gesetzes für das schnellere Bauen vor, der weitreichende Änderungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht vorsieht, die das Bauen schneller, einfacher und kostengünstiger machen sollen. Mit dem Artikelgesetz ist weiter eine Änderung der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) vorgesehen, außerdem sollen die Bestimmungen der Allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) in die LBO integriert werden.

VERGABERECHT

Einmal Bietergemeinschaft – immer Bieterbietergemeinschaft?

Schließen sich mehrere Unternehmen für eine Beteiligung an einem Vergabeverfahren zu einer Bietergemeinschaft (BIEGE) zusammen, stellt sich die Frage, wie sich das Ausscheiden einzelner Mitglieder aus der BIEGE auswirkt. In einem dem EuGH vorgelegten Fall hatten sich im Jahr 2016 mehrere Unternehmen zu einer BIEGE zusammengeschlossen und sich in einem offenen Verfahren um verschiedene Lose eines Auftrags bemüht. Nachdem der Auftraggeber mehrfach eine Verlängerung der Angebotsfrist forderte, erklärten im Jahr 2020 zwei Mitglieder der BIEGE, keiner erneuten Verlängerung zuzustimmen.

VERSICHERUNGSRECHT

Lebens- und Rentenversicherung: Überschussbeteiligung

Die Erträge einer Lebens- oder Rentenversicherung setzen sich aus einem festen Garantiezins und einer variablen Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen des Versicherers zusammen. Die Garantiezinsen sind in der zurückliegenden Niedrigzinsphase stark gesunken und haben auch heute bei weitem nicht wieder das Niveau früherer Jahre erreicht. Es können sich daher die Versicherungsnehmer glücklich schätzen, die ihre Versicherung vor Jahrzehnten abgeschlossen haben und von einem hohen Garantiezins profitieren, der während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert bleibt.

Wohngebäudeversicherung: Einhaltung von Sicherheitsvorschriften

Die üblichen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung enthalten die Klausel, dass der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten hat, wenn er im Schadenfall keine Kürzung oder den vollständigen Entfall des Versicherungsschutzes riskieren möchte. Es war bislang umstritten, ob eine derart weit gefasste Verpflichtung zulässig ist oder gegen das Transparenzgebot verstößt und daher unwirksam ist.

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram