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Sondernewsletter HOAI-Urteil 2019/08

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Juli 2019 im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sein Urteil verkündet. Es wurde festgestellt, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen aus der Dienstleistungsrichtlinie verstoßen hat, indem sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehielt.

Wir möchten Sie mit diesem Sondernewsletter umfassend über die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf Ihre Vertragsgestaltung informieren.

VERANSTALTUNGSHINWEIS

„Entfall der Mindest- und Höchstsätze der HOAI – Konsequenzen des EuGH-Urteils

”Rechtsanwalt Dr. Andreas Digel und Rechtsanwalt Henrik Jacobsen erläutern in drei Feierabendseminaren der Ingenieurkammer Baden-Württemberg die Konsequenzen des EuGH-Urteils für die Zukunft der HOAI sowie für bestehende und künftige Verträge.

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