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2020

Kartellbehörde nutzt Preisbeobachtungssoftware zur Aufdeckung von Kartellverstößen

Das Kartellverbot untersagt es Herstellern, Einfluss auf den Wiederverkaufspreis ihrer Händler zu nehmen, um dadurch das Marktpreisniveau zu erhalten oder anzuheben. Fünf Hersteller von Musikinstrumenten (u.a. Roland und Yamaha) haben dieses Verbot in Großbritannien missachtet und wurden nun von der britischen Kartellbehörde mit Bußgeldern von insgesamt über 13 Mio. Pfund belegt.

Die Besonderheit dieses Falls liegt in der Bedeutung von Software zur Beobachtung von Preisen im Internet. Zum einen verwendeten die geahndeten Hersteller solche Software, um "Preisbrecher" unter den Händlern zu identifizieren. Dabei wird man den Einsatz der Software für sich genommen in aller Regel nicht als Kartellverstoß ansehen können. Werden die mit der Software gewonnenen Informationen aber eingesetzt, um Einfluss auf das Preissetzungsverhalten der Händler zu nehmen, ist jedenfalls diese Einflussnahme kartellrechtlich problematisch. 

Im konkreten Fall wurde Preisbeobachtungssoftware zum anderen von der britischen Kartellbehörde eingesetzt, um den Kartellrechtsverstoß aufzudecken. Die Behörde entwickelte zu diesem Zweck eine Software, die in der Lage ist, Märkte systematisch zu beobachten und auffällige Preisbewegungen im Markt zu identifizieren. Damit hat die Behörde ein Werkzeug in der Hand, mit dem Informationen zu Kartellrechtsverstößen auch ohne Hinweise von Marktbeteiligten systematisch gewonnen werden können. Es ist damit zu rechnen, dass solche Software auch von anderen Kartellbehörden und auch mit Bezug zu anderen Produkten zum Einsatz kommen wird.

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