Das Landgericht Münster hat in einem am 24.04.2019 veröffentlichten Urteil entschieden, dass Apple den Erben eines verstorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu dem Netz-Service gewähren muss. Im Vorfeld hatte die europäische Apple-Tochtergesellschaft Apple Distribution International UCL noch den Zugriff verweigert. Mit seiner Entscheidung überträgt das Landgericht Münster die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über den Zugang der Erben zu dem Facebook-Konto eines Verstorbenen auf sonstige Onlinedienste. Im Juli 2018 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch persönliche digitale Inhalte - wie beispielsweise Bilder oder Kommunikationsinhalte in sozialen Netzwerken - auf die Erben übergehen (siehe hierzu auch unseren Beitrag im Newsletter 3/2018). Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher.