HomeWissenNewsletterdetailRechte der Erben am digitalen Nachlass weiter gestärkt
2019

Rechte der Erben am digitalen Nachlass weiter gestärkt

Das Landgericht Münster hat in einem am 24.04.2019 veröffentlichten Urteil entschieden, dass Apple den Erben eines verstorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu dem Netz-Service gewähren muss. Im Vorfeld hatte die europäische Apple-Tochtergesellschaft Apple Distribution International UCL noch den Zugriff verweigert. Mit seiner Entscheidung überträgt das Landgericht Münster die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über den Zugang der Erben zu dem Facebook-Konto eines Verstorbenen auf sonstige Onlinedienste. Im Juli 2018 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch persönliche digitale Inhalte - wie beispielsweise Bilder oder Kommunikationsinhalte in sozialen Netzwerken - auf die Erben übergehen (siehe hierzu auch unseren Beitrag im Newsletter 3/2018). Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe oder Tagebücher.

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram