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2026

Versicherungsrecht Newsletter 06/2026

GESETZGEBUNG

Erweiterte BaFin-Befugnisse 

Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) hat der Gesetzgeber in § 306 Abs. 5 und Abs. 6 VAG erweiterte Befugnisse der Bafin für den Versicherungssektor eingeführt, die sich an den bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben orientieren. 

RECHTSPRECHUNG

EuGH zur Geldstrafe gegen Unternehmen 

Mit seinem Urteil vom 29.1.2026 (C-291/24) hat der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen aus Österreich entscheiden. Es ging um eine Geldstrafe für ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen das österreichische Finanzmarkt-Geldwäschegesetz. 

BGH zum kapitalmarktabhängigen Stornoabzug

Mit Urteil vom 18.3.2026 – IV ZR 184/26 hat der BGH über die Wirksamkeit kapitalmarktabhängiger Stornoabzugsklauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Debeka entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Klauseln sehen bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer einen Stornoabzug von 0 %, 5 %, 10 % oder 15 % des Deckungskapitals vor, der sich nach dem Vorliegen einer von vier „Kaptalmarktsituationen“ richtet. Die Ermittlung der Kapitalmarktsituation leitet sich dabei aus der Entwicklung des von der Bundesbank veröffentlichten Null-Kupon-Euro-Zinsswapsatzes ab.

Für Rückfragen zu den einzelnen Themen steht Ihnen unser Versicherungsrechts-Team gerne zur Verfügung.

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