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2020

Unfallversicherung: Schulterverletzungen

Die Verletzung von Sehnen am Schultergelenk beschäftigt die Gerichte sehr häufig, wenn es um Leistungen der privaten Unfallversicherung geht. Nicht selten stellen sich die Versicherer auf den Standpunkt, es liege schon kein versicherter Unfall vor, weil es an einer äußeren Ursache fehle und auch keine erhöhte Kraftanstrengung für die Verletzung verantwortlich sei. Soweit die Versicherer einen Unfallschaden akzeptieren, wenden sie häufig ein, die Mitwirkung vorbestehender Krankheiten sei so groß, dass keine oder nur eine geringe Entschädigung aus der Unfallversicherung zu bezahlen sei.

Zu dieser Problematik hat der Bundesgerichtshof am 22.01.2020 ein vermittelndes Urteil verkündet. Danach liegt bei Sehnenverletzungen an der Schulter sehr häufig ein Versicherungsfall vor, weil die Anforderungen an eine "erhöhte Kraftanstrengung" relativ niedrig sind. Umgekehrt hat der Bundesgerichtshof jedoch bestätigt, dass die Versicherer eine Mitwirkung degenerativer Vorerkrankungen, die über das altersentsprechende Maß hinausgehen, leistungsmindernd berücksichtigen dürfen. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall führte dies zu einer Leistungskürzung um 90 %.

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