HomeWissenVeröffentlichungenDie Höchstsätze der HOAI gelten auch für renommierte Architekten!
2012

Die Höchstsätze der HOAI gelten auch für renommierte Architekten!

Urteilsbesprechung OLG Stuttgart, Urteil vom 29.05.2012, IBR 2012, 400

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram