
Dr. Eike Dirk Eschenfelder ist Mitautor des 2026 erscheinenden Handbuchs „Insolvenzversicherungsrecht“, das von einem herausragenden Autorenteam verfasst wird. Als erstes Werk seiner Art bietet es einen gut verständlichen Überblick über die wichtigsten Fragen an der Schnittstelle von Insolvenz- und Versicherungsrecht – besonders relevant u. a. bei Haftungsansprüchen in der Insolvenz und der D&O-Versicherung. Behandelt werden außerdem zentrale Themen wie das Versicherungsverhältnis im Insolvenzfall, typische Haftungskonstellationen, M&A, steuerliche Aspekte und prozessuale Besonderheiten.
Das Buch ist hier beim C.H. BECK Verlag bestellbar.
2026
Das Verfahren gegen Amazon betrifft verschiedene Preiskontrollmechanismen auf der Online-Handelsplattform amazon.de. Amazon betreibt einerseits den bekannten Onlinemarktplatz „Amazon Marketplace“, auf dem rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Online-Handel mit Waren generiert werden. Andererseits ist Amazon zugleich mit seinem Geschäftsbereich „Amazon Retail“ als Einzelhändler auf diesem Onlinemarktplatz tätig.
2026
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen wird das angesparte Fondsguthaben bei Fälligkeit der Versicherung in eine Rente umgerechnet. Dabei kommt der bei Vertragsschluss vereinbarte Rentenfaktor zur Anwendung. Die Versicherungsbedingungen enthalten jedoch üblicherweise Klauseln, nach denen der Rentenfaktor angepasst werden kann, wenn sich die Umstände ändern.
In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 04.06.2025 entschiedenen Fall hatte ein öffentlicher Auftraggeber ein digitales Medikations-Managementsystem und deren Betreuung ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen sahen verbindliche Wiederherstellungszeiten beim Auftreten betriebsverhindernder und -behindernder Mängel während der Betreuungszeit vor.
Immer wieder ist streitig, welche Anforderungen an eine baurechtliche Nutzungsuntersagung zu stellen sind. Der Wortlaut des § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO fordert hierfür die Nutzung einer baulichen Anlage im „Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften“. In der Vergangenheit sind alle Bausenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg davon ausgegangen, dass hierfür eine Nutzung vorliegen müsse, die nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrem Beginn fortlaufend gegen materielles Baurecht verstoße.