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28.11.2023

EU-Schwellenwerte ab 01.01.2024

Die Schwellenwerte, die für europaweite Ausschreibungen maßgeblich sind, steigen zum 01.01.2024 leicht an. Die für die nächsten zwei Jahre geltenden Schwellenwerte sind folgende:

• 5.538.000,00 € für Bauaufträge und Konzessionen
• 143.000,00 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden
• 443.000,00 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern
• 221.000,00 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber

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