HomeWissenVeröffentlichungenMängelbeseitigung durch Neugestaltung
16.10.2024

Mängelbeseitigung durch Neugestaltung

Der Bauherr ist bei der Mängelbeseitigung nicht gebunden, die ursprüngliche Planung beizubehalten. Das hat das OLG Schleswig (1 U 66/22) entschieden. Im konkreten Fall hatte ein öffentlicher Bauherr einen Architekten mit der notwendigen Planung und Bauüberwachung für die Sanierung einer Schule beauftragt. Nach Fertigstellung stellte sich heraus, dass die Ausschreibung des Architekten – nach der auch ausgeführt wurde – mangelhaft war, da sie eine Dämmung der Fassade mit lediglich schwer entflammbarem Material vorsah, in der Baugenehmigung allerdings die Verwendung von nicht brennbarem Material vorgegeben war. Die Planung blieb damit hinter den Vorgaben der Baugenehmigung zurück, was einen Mangel begründete. Vor Gericht klagte der Bauherr zunächst auf Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung, ließ die betroffene Fassade dann allerdings noch während des Rechtsstreits sanieren und gestaltete sie anlässlich dessen um. Anstatt durch nicht brennbare Dämmplatten erfolgte die Dämmung jetzt durch eine hinterlüftete Plattenfassade. Im Rechtsstreit verlangte der Bauherr vom Architekten nunmehr die dafür angefallenen Kosten unter Abzug der Mehrkosten durch die geänderte Bauausführung als Schadensersatz. Zu Recht, so OLG Schleswig. Der Einwand des Architekten, der Bauherr würde hiermit einen nach der BGH-Rechtsprechung nicht zulässigen fiktiven Schadensersatz geltend machen, verfing nicht. Das OLG stellte klar, dass der Bauherr die Fassade im Zuge der Mängelbeseitigung umgestalten durfte und nicht verpflichtet gewesen sei, den ursprünglich geplanten Zustand wiederherzustellen. Entscheidend sei, dass der Mangel beseitigt wird, auch wenn das Bauwerk damit eine neue Gestalt erhält. Die erstattungsfähigen Kosten der Mängelbeseitigung seien jedoch beschränkt auf den Betrag, der angefallen wäre, wenn die ursprüngliche Planung beibehalten worden wäre.

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram