VERÖFFENTLICHUNG
2026
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, der Untervermietung einer Wohnung zur Gewinnerzielung des Mieters zustimmen. Vermietet der Mieter den Wohnraum ohne Zustimmung des Vermieters unter, liegt hierin eine Verletzung seiner Vertragspflichten, die den Vermieter zum Ausspruch einer Kündigung berechtigen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 28.01.2026 entschieden.
VERÖFFENTLICHUNG
2026
Im Januar 2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die gesetzlichen Mängelrechte grundsätzlich erst mit der Abnahme entstehen. Mit Urteil vom 19.01.2023 hat der Bundesgerichtshof dann erklärt, dass §§ 4 Abs. 7, 8 Abs. 3 VOB/B als vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sind, da diese Regelungen dem Auftraggeber abweichend vom gesetzlichen Leitbild bereits vor der Abnahme Mängelansprüche und sogar verschuldensunabhängige Schadenersatzansprüche einräumen, falls der Auftragnehmer einen Mangel trotz Aufforderung durch den Auftraggeber nicht vor der Abnahme beseitigt.
VERÖFFENTLICHUNG
2026
Im Januar 2017 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die gesetzlichen Mängelrechte grundsätzlich erst mit der Abnahme entstehen. Mit Urteil vom 19.01.2023 hat der Bundesgerichtshof dann erklärt, dass §§ 4 Abs. 7, 8 Abs. 3 VOB/B als vom Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sind, da diese Regelungen dem Auftraggeber abweichend vom gesetzlichen Leitbild bereits vor der Abnahme Mängelansprüche und sogar verschuldensunabhängige Schadenersatzansprüche einräumen, falls der Auftragnehmer einen Mangel trotz Aufforderung durch den Auftraggeber nicht vor der Abnahme beseitigt.
VERÖFFENTLICHUNG
2026
Das im Mai 2025 überarbeitete U.S. Corporate Whistleblower Awards Pilot Program („Whistleblower-Programm“) der Criminal Division des Department of Justice (DoJ) ist eine wesentliche Neuerung im Bereich der U.S.-Strafverfolgung. Es sieht ein umfassendes Belohnungssystem für Hinweisgeber vor und zielt darauf ab, Informationslücken zu schließen und die Strafverfolgung in verschiedenen Bereichen (z. B. Korruption und Bestechung) zu beschleunigen.
VERÖFFENTLICHUNG
2026
Das OLG Karlsruhe hat die Pflichten des mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten deutlich hervorgehoben: Wer die Bauüberwachung übernimmt, darf sich nicht darauf beschränken, die Ausführung auf der Baustelle zu kontrollieren (8 U 17/24).
VERÖFFENTLICHUNG
2026
Der Grundsatz der losweisen Vergabe verpflichtet öffentliche Auftraggeber grundsätzlich dazu, Bauleistungen in Teil- oder Fachlose aufzuteilen (§ 97 Abs. 4 Satz 2 GWB). Eine Gesamtvergabe ist jedoch zulässig, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe eine Vergabe an nur einen Auftragnehmer rechtfertigen (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).