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VERÖFFENTLICHUNG

2025

D&O-Versicherung: Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Unternehmensleiter und leitende Angestellte (D&O-Versicherungen) schließen üblicherweise Schäden, die aufgrund wissentlicher Pflichtverletzung entstanden sind, vom Versicherungsschutz aus. Dazu hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.11.2025 entschieden, dass der Ausschluss nur bei wissentlicher Nichtbeachtung genau der Pflicht eingreift, auf deren Verletzung der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch stützt. Im konkreten Fall hatte der Bundesgerichtshof eine Verletzung der Insolvenzantragspflicht nicht für eine wissentliche Verletzung der Pflicht ausreichen lassen, nach Insolvenzreife keine Zahlungen mehr aus dem Vermögen der Gesellschaft zu leisten. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt einmal mehr, dass eingehend geprüft werden sollte, wie man Schadenersatzansprüche gegen Unternehmensleiter am besten begründet, um den Versicherungsschutz aus einer D&O-Versicherung nicht zu gefährden.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Reiseversicherung: Ausschluss von Pandemierisiken

In Reaktion auf die Corona-Pandemie schließen viele Reiseversicherer inzwischen Pandemie-Risiken vom Versicherungsschutz aus oder bieten deren Einschluss nur gegen eine entsprechend höhere Prämie an. Gegen einen solchen Risikoausschluss hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Unterlassungsklage erhoben. Der Ausschluss sei intransparent und benachteilige die Versicherungsnehmer unangemessen.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Neue Schwellenwerte ab 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 gelten neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge, die ab dem 01.01.2026 bekannt gemacht werden. Die Schwellenwerte legen fest, welche Vergaben dem Kartellvergaberecht unterfallen. Zu beachten sind folgende Netto-Auftragswerte:

Dr. Lars Knickenberg

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Punkterahmen bei der Konzeptbewertung zulässig

Die Vergabekammer Baden Württemberg hat mit Beschluss vom 11.11.2025 über einen Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren zur Tragwerksplanung entschieden. Der öffentliche Auftraggeber hatte neben Preisangaben die Präsentation eines Umsetzungskonzepts gefordert, das qualitativ bewertet werden sollte. Hierzu legte er eine Bewertungsmatrix mit Punktespannen vor, ohne zusätzliche Unterkriterien zu definieren. So waren 26 bis 30 Punkte für eine überdurchschnittlich gute, 16 bis 25 Punkte für eine durchschnittliche, 6 bis 15 Punkte für eine unterdurchschnittliche und 0 bis 5 Punkte für eine fehlende Erfüllung der Anforderungen vorgegeben. Ein unterlegener Bieter rügte u. a., diese Ausgestaltung sei zu unbestimmt, erfordere zwingend konkrete Punktwerte je Leistungsstufe sowie Unterkriterien. In der durchgeführten Form sei die Wertung intransparent.

Dr. Lars Knickenberg

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Nur was gefordert ist, kann auch verlangt werden

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem Vergabenachprüfungsverfahren mit Beschluss vom 19.11.2025 klargestellt, dass die Vergabestelle von Bietern nur solche Nachweise und Zertifikate verlangen darf, die zuvor ausdrücklich in den Vergabeunterlagen gefordert wurden. Fehlen diese Anforderungen in den Unterlagen, darf die Forderung nicht „nachgeschoben“ werden, und zwar weder im Aufklärungs- oder einem Nachforderungsverfahren noch durch Auslegung unklarer Leistungsbeschreibungen.

Dr. Lars Knickenberg

VERÖFFENTLICHUNG

2025

„Bau-Turbo“ gezündet

Am 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Anlass der neuerlichen Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum insbesondere in den Ballungsräumen, dessen Bekämpfung sich die Regierung zum Ziel gesetzt hat. Hierdurch wird ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, in dem vorgesehen war, innerhalb der ersten 100 Tage einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Wohnungsbau-Turbos auf den Weg zu bringen.

Dr. Nadine Holzapfel

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