VERÖFFENTLICHUNG
2025
Der EuGH hat mit Urteilen vom 22.10.2024 und 13.03.2025 entschieden, dass Bieter aus Drittstatten – also solchen Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind – und solchen Staaten, die keine Übereinkünfte mit der Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen haben, im Vergabeverfahren nur eingeschränkte Rechte besitzen.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen SAP eingeleitet, um mögliche wettbewerbswidrige Praktiken des Software-Giganten zu untersuchen. Im Kern steht die Frage, ob SAP im Europäischen Wirtschaftsraum eine marktbeherrschende Stellung auf dem Anschlussmarkt für Support und Wartung für die von SAP lizenzierte Software ERP (Enterprise Resource Planning) missbraucht hat.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Die Europäische Kommission sowie nationale Kartellbehörden können von Unternehmen Auskünfte einholen oder Unterlagen anfordern, die sie zur Erfüllung ihrer behördlichen Aufgaben benötigen. Im Zusammenhang mit Fusionskontrollverfahren werden regelmäßig Auskünfte dazu eingeholt, welche wettbewerblichen Auswirkungen ein Zusammenschluss aus Sicht der betroffenen Marktakteure hat. Auch im Rahmen von kartellbehördlichen Ermittlungsverfahren, wenn beispielsweise der Verdacht kartellrechtswidriger Praktiken im Raum steht, können Auskunftsersuchen zu Zwecken der Sachverhaltsaufklärung an Unternehmen gerichtet werden. Befragt werden können dabei nicht nur die im Zentrum der Ermittlung stehenden Unternehmen, sondern auch andere Marktteilnehmer.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Hinweisbeschluss vom 08.01.2025 zu den Voraussetzungen einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung von Rechtsanwaltshonoraren Stellung genommen. Der Insolvenzverwalter des von der Rechtsanwaltskanzlei vertretenen Unternehmens hatte auf Rückzahlung der von der Kanzlei zwischen Januar 2018 und September 2019 vereinnahmten Beratungs- und Prozessvertretungshonorare geklagt. Die Kanzlei argumentierte, ihre Mandantin sei in dem genannten Zeitraum, jedenfalls in wesentlichen Teilen des Zeitraums, nicht zahlungsunfähig gewesen und habe auch ihre drohende Zahlungsunfähigkeit nicht erkannt gehabt. Auch sie selbst habe zu keinem Zeitpunkt eine drohende Zahlungsunfähigkeit angenommen, die mit der Mandantin getroffenen Ratenzahlungsvereinbarungen seien üblich. Der Kanzlei bekannte betriebswirtschaftliche Auswertungen hätten keinen Anlass zur Annahme einer Zahlungsunfähigkeit oder Unwirtschaftlichkeit der eigenen Mandantin gegeben.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Ein Verbraucher beauftragte im August 2020 einen Handwerker mit Elektro-, Trockenbau- und Sanitärarbeiten an seinem Gebäude. Der Vertrag wurde auf der Terrasse des Gebäudes geschlossen und damit außerhalb der Geschäftsräume des Handwerkers. Nachdem der Handwerker die ihm übertragenen Arbeiten im Wesentlichen ausgeführt hatte, widerrief der Verbraucher Ende März 2021 den geschlossenen Vertrag und forderte den Handwerker zur Erstattung bereits geleisteten Werklohns in Höhe von knapp 56.000,00 € auf. Da der Handwerker die Erstattung verweigerte, erhob der Verbraucher Klage auf Rückzahlung.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
In einem Urteil vom 22.05.2025 hat der Bundesgerichtshof einem Bauherrn einen Vertragsstrafenanspruch zugebilligt, obwohl der Bauherr vom Vertrag zurückgetreten war. In dem mit dem Bauträger geschlossenen Vertrag hatte der Bauherr eine Fertigstellung zum 17.10.2020 vereinbart. Für den Fall, dass dieser Fertigstellungstermin überschritten werden sollte, war eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.276,57 € je Werktag vereinbart, maximal in Höhe von 5 % des vereinbarten Werklohns. Außerdem waren beide Vertragsparteien berechtigt, bis zum 15.12.2022 vom Vertrag zurückzutreten, falls die Kaufpreisfälligkeit nicht bis zum 15.08.2022 eintreten würde. Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit war unter anderem eine Abnahme der Bauleistungen. Da die Kaufpreisfälligkeit am 15.08.2022 nicht eingetreten war, trat der Bauherr am 14.12.2022 vom Vertrag zurück und forderte gleichzeitig die Vertragsstrafe.