VERÖFFENTLICHUNG
2025
Im Falle einer ordentlichen Kündigung und anschließender Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist liegt regelmäßig kein böswilliges Unterlassen des Arbeitnehmers i.S.v. § 615 S. 2 BGB vor, wenn nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ein anderweitiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Im Frühjahr 2026 steht die nächste Wahlperiode für die regelmäßigen Betriebsratswahlen an. Die turnusgemäßen Wahlen finden zwischen dem 01. März und 31. Mai 2026 statt. Für Arbeitgeber ist bereits jetzt ein guter Zeitpunkt, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem organisatorischen Ablauf und den eigenen Handlungspflichten auseinanderzusetzen. Der folgende Überblick soll Ihnen Orientierung und zugleich praktische Hinweise für eine reibungslose Durchführung geben.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Bis 07. Juni 2026 muss der Gesetzgeber die Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Damit entsteht für Arbeitgeber aller Größen umfassender Handlungsbedarf: Für viele Arbeitgeber besteht künftig das Risiko, die Vergütung geringer entlohnter Personen nach oben anpassen zu müssen, wenn die Gründe für die bessere Vergütung anderer Arbeitnehmer nicht aufgrund objektiver Kriterien gerechtfertigt und transparent dokumentiert sind. Zudem werden durch die Richtlinie umfassende Informationsrechte zu Gunsten der Arbeitnehmer etabliert.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Unternehmensleiter und leitende Angestellte (D&O-Versicherungen) schließen üblicherweise Schäden, die aufgrund wissentlicher Pflichtverletzung entstanden sind, vom Versicherungsschutz aus. Dazu hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.11.2025 entschieden, dass der Ausschluss nur bei wissentlicher Nichtbeachtung genau der Pflicht eingreift, auf deren Verletzung der Geschädigte seinen Schadenersatzanspruch stützt. Im konkreten Fall hatte der Bundesgerichtshof eine Verletzung der Insolvenzantragspflicht nicht für eine wissentliche Verletzung der Pflicht ausreichen lassen, nach Insolvenzreife keine Zahlungen mehr aus dem Vermögen der Gesellschaft zu leisten. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt einmal mehr, dass eingehend geprüft werden sollte, wie man Schadenersatzansprüche gegen Unternehmensleiter am besten begründet, um den Versicherungsschutz aus einer D&O-Versicherung nicht zu gefährden.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
In Reaktion auf die Corona-Pandemie schließen viele Reiseversicherer inzwischen Pandemie-Risiken vom Versicherungsschutz aus oder bieten deren Einschluss nur gegen eine entsprechend höhere Prämie an. Gegen einen solchen Risikoausschluss hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Unterlassungsklage erhoben. Der Ausschluss sei intransparent und benachteilige die Versicherungsnehmer unangemessen.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Ab dem 01.01.2026 gelten neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge, die ab dem 01.01.2026 bekannt gemacht werden. Die Schwellenwerte legen fest, welche Vergaben dem Kartellvergaberecht unterfallen. Zu beachten sind folgende Netto-Auftragswerte: