Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Preisbindung der zweiten Hand bleibt im Fokus des Bundeskartellamts

Gibt ein Hersteller seinen Abnehmern vor, zu welchen Preisen sie die Waren (mindestens) verkaufen (sogenannte Preisbindung der zweiten Hand), stellt dies einen schwerwiegenden Kartellrechtsverstoß dar. Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2024 in zwei Entscheidungen seine harte Linie bei der Verfolgung solcher Praktiken bekräftigt.

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.,

Hendrik Howaldt

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2024

EuGH betont kartellrechtliche Risiken beim Informationsaustausch

Der Austausch wettbewerbssensibler Informationen zwischen Wettbewerbern ist ein „Dauerbrenner“ in der Praxis der Kartellbehörden, der in jüngerer Zeit in diversen Fällen zu erheblichen Bußgeldern geführt hat. Dabei ist die Schwelle zum Verstoß im Einzelfall niedrig. Bereits die einmalige und einseitige Offenlegung von Informationen, die Rückschlüsse auf das Marktverhalten zulassen, kann als Kartellrechtsverstoß mit einem Bußgeld geahndet werden.

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.,

Hendrik Howaldt

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2024

Mängelansprüche ohne Aufforderung zur Nachbesserung!?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 05.12.2022 die Auffassung vertreten, dem Bauherrn stehe ein Anspruch auf die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Nachbesse-rungskosten zu, obwohl der Bauherr den Unternehmer nicht zuvor zur Beseitigung von sämtlichen Mängeln aufgefordert hatte. In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall hatte der Bauherr zunächst Mängel an einer Aufzugsanlage geltend gemacht. Die vom Bauherrn gesetzte Nachbesserungsfrist ließ der Unternehmer ungenutzt verstreichen, so dass dem Bauherrn dem Grunde nach ein Anspruch

Dr. Lars Knickenberg

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2024

Vorsicht bei der WhatsApp-Kommunikation!

Die Kommunikation über Instant-Messaging-Dienste wie zum Beispiel WhatsApp sind seit Jahren weit verbreitet. Textnachrichten, Bild-, Video- und Ton-Dateien werden nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich versendet. Dabei stellen sich Fragen zum Beispiel nach der Bedeutung von Emojis sowie zur Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Schriftform. In einem vom Oberlandesgericht München mit Urteil vom 11.11.2024 entschiedenen Fall war der Käufer eines Ferrari aufgrund eines angenommenen Lieferverzugs des Verkäufers vom Vertrag zurückgetreten und forderte seine geleistete Vorauszahlung zurück. Der Verkäufer trat der Rückforderung mit der Behauptung entgegen, der Käufer habe einem späteren Liefertermin zugestimmt, der erst nach dem Rücktritt lag. Dazu berief er sich auf eine WhatsApp-Nachricht an den Käufer, mit dem der Verkäufer die Lieferung des Ferrari im ersten Halbjahr

Dr. Lars Knickenberg

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2024

Längere Gewährleistungsfrist als Zuschlagskriterium

Die Vergabekammer des Bundes (VK 2-69/24) hat entschieden, dass längere als die in § 13 Abs. 4 VOB/B genannten Gewährleistungsfristen für Mängel ein zulässiges Zuschlagskriterium sein können. Im streitgegenständlichen Fall hatte der Auftraggeber im laufenden Vergabeverfahren die qualitativen Zuschlagskriterien geändert und festgelegt, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche mit einer Gewichtung von 10 % bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen ist.

Markus Kitzenmaier

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Einhaltung der Gleichwertigkeitsparameter ist entscheidend

Gibt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen ein Leitfabrikat vor und genügt das vom Bieter angebotene Fabrikat den angegebenen Gleichwertigkeitsparametern, kann sein Angebot nicht wegen Abweichung von den Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden. Das stellt das OLG Karlsruhe in einem aktuellen Beschluss (15 Verg 8/24) klar. Im konkreten Fall hatte die Auftraggeberin in einem EU-weiten offenen Verfahren die Fassadenverkleidung ihres Rathauses mit Naturwerkstein ausgeschrieben und dazu ein bestimmtes Leitfabrikat vorgegeben.

Markus Kitzenmaier

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