VERÖFFENTLICHUNG
2024
Inländische Unternehmen sind ab dem 01.01.2025 verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen zu können. Hintergrund ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch das Wachstumschancengesetz.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Mit zwei Fragen zum Thema Eigenbedarfskündigung von Wohnraummietverhältnissen hatte sich der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung zu befassen. Die Beantwortung einer Frage ließ er offen, die andere Frage ist nach der Entscheidung geklärt.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
In einem Urteil vom 15.05.2024 hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg über die Nachbesetzung eines genehmigten Anstellungsverhältnisses in einem MVZ zu entscheiden. Das MVZ hatte – vereinfacht dargestellt – in 2018 die Genehmigung zur Beschäftigung eines Facharztes für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie erhalten. Dieses Anstellungsverhältnis war beendet worden, der Zulassungsausschuss hatte das Ende der Anstellungsgenehmigung festgestellt. Die Suche des MVZ nach einem Nachfolger mit der Facharztbezeichnung Innere Medizin und der Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie war auch nach einmaliger Verlängerung der Nachbesetzungsfrist durch den Zulassungsausschuss erfolglos geblieben.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Gibt ein Hersteller seinen Abnehmern vor, zu welchen Preisen sie die Waren (mindestens) verkaufen (sogenannte Preisbindung der zweiten Hand), stellt dies einen schwerwiegenden Kartellrechtsverstoß dar. Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2024 in zwei Entscheidungen seine harte Linie bei der Verfolgung solcher Praktiken bekräftigt.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Der Austausch wettbewerbssensibler Informationen zwischen Wettbewerbern ist ein „Dauerbrenner“ in der Praxis der Kartellbehörden, der in jüngerer Zeit in diversen Fällen zu erheblichen Bußgeldern geführt hat. Dabei ist die Schwelle zum Verstoß im Einzelfall niedrig. Bereits die einmalige und einseitige Offenlegung von Informationen, die Rückschlüsse auf das Marktverhalten zulassen, kann als Kartellrechtsverstoß mit einem Bußgeld geahndet werden.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 05.12.2022 die Auffassung vertreten, dem Bauherrn stehe ein Anspruch auf die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Nachbesse-rungskosten zu, obwohl der Bauherr den Unternehmer nicht zuvor zur Beseitigung von sämtlichen Mängeln aufgefordert hatte. In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall hatte der Bauherr zunächst Mängel an einer Aufzugsanlage geltend gemacht. Die vom Bauherrn gesetzte Nachbesserungsfrist ließ der Unternehmer ungenutzt verstreichen, so dass dem Bauherrn dem Grunde nach ein Anspruch