VERÖFFENTLICHUNG
2023
Für große Aufregung hatte ein Urteil des VI. Zivilsenats des BGH vom 15.6.2021 - VI ZR 576/19 zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO gesorgt. Danach sollte dem Versicherungsnehmer der Anspruch zustehen, praktisch den gesamten Inhalt der Vertragsakte zu einem Versicherungsvertrag in Kopie zu erhalten.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Mit Wirkung zum 01.09.2023 ist das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen für die Ukraine und die Europäische Union (EU) in Kraft getreten. Dieses Abkommen erleichtert die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen aus EU-Mitgliedsstaaten in der Ukraine und umgekehrt. Das Hauptziel besteht darin, einheitliche Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen zwischen den beteiligten Vertragsstaaten festzulegen. Die EU-Mitgliedstaaten und die Ukraine sind die ersten Vertragsstaaten, in denen das Übereinkommen in Kraft getreten ist. Für Uruguay wird das Übereinkommen am 01.10.2024 in Kraft treten. Costa Rica, Israel, Montenegro, Nordmazedonien, Russland und die USA haben das Übereinkommen unterzeichnet, bislang aber nicht ratifiziert.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A kann ein öffentlicher Auftraggeber unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen von einem laufenden Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags eine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Die Rechtsprechung des Bundesozialgerichts tendiert seit Jahren dazu, verstärkt eine abhängige Beschäftigung und damit Sozialversicherungspflicht von Berufsgruppen anzunehmen, die bislang als Selbstständige behandelt wurden. Besonders einschneidend hat diese Rechtsprechung den medizinischen Bereich getroffen. Unter anderem Honorarärzte und -pflegekräfte, Praxisvertreter und Notärzte sieht das Bundessozialgericht inzwischen regelmäßig als abhängig Beschäftigte an.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Der Gesetzgeber hatte in den letzten Jahren eine Reihe von Beschleunigungsvorschriften zur Aufstellung von Bebauungsplänen geschaffen, darunter § 13b BauGB, dessen zeitlich begrenzte Anwendbarkeit im Zuge des Baulandmobilisierungsgesetzes im Jahr 2021 noch einmal verlängert wurde. Danach können Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Führt der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses vertraglich von ihm geschuldete Schönheitsreparaturen nicht durch und/oder lässt er von ihm verursachte Schäden am Mietgegenstand zurück, so kann der Vermieter seine Schadenersatzansprüche fiktiv, d. h. insbesondere auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen bemessen und geltend machen. Dies hat der Bundesgerichtshof unter Fortsetzung seiner ständigen Rechtsprechung in einem Urteil vom 19.04.2023 bestätigt.