VERÖFFENTLICHUNG
2023
Wird der Unternehmer in der Ausführung seiner Leistungen behindert und zeigt er dem Bauherrn dies an, hat er Anspruch auf eine Verlängerung der Bauzeit. Nach § 6 Abs. 3 VOB/B hat der Unternehmer nach dem Wegfall der hindernden Umstände die Arbeiten ohne weiteres und unverzüglich wiederaufzunehmen. In einem vom Oberlandesgericht Dresden mit Urteil vom 16.07.2021 entschiedenen Fall hatte sich der Unternehmer gegen einen vom Bauherrn geltend gemachten Verzugsschaden mit einer dem Bauherrn zuzuordnenden Behinderung verteidigt. Zur zeitlichen Auswirkung der Behinderung hatte der Unternehmer geltend gemacht, dass ihn der Bauherr nach dem Wegfall der Behinderung nicht informiert habe. Deshalb habe sich die Bauzeit über den eigentlichen Behinderungszeitraum hinaus verlängert.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Mit Urteil vom 09.11.2023 hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass es nicht zu den Aufgaben eines Architekten zählt, dem Bauherrn eine Skontoklausel zur Verwendung in den Verträgen mit bauausführenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Übernimmt der Architekt im Vertrag mit dem Bauherrn eine entsprechende Verpflichtung, so verstößt diese Vereinbarung gegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Vereinbarungen, die auf die Erbringung einer unerlaubten Rechtsdienstleistung zielen, sind nichtig. Die Nichtigkeit der Vereinbarung führt dazu, dass der Bauherr die Stellung einer Skontoklausel nicht vom Planer verlangen kann. Stellt der Planer trotzdem eine Skontoklausel und erweist sich diese als unwirksam, können dem Bauherrn trotz der Nichtigkeit der mit dem Architekten geschlossenen Vereinbarung Schadenersatzansprüche gegen den Planer zustehen.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Am 06.12.2023 trat die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL) in Kraft. Diese geht über die bereits geltenden Vorgaben des deutschen Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) hinaus und muss bis 07.06.2026 umgesetzt werden. Nach der Richtlinie können Bewerber gegen den (potentiellen) Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft über das Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle bzw. dessen Spanne geltend machen.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Viele Mitarbeiter benötigen für ihre Tätigkeit Dienstwägen, die meistens auch zur Privatnutzung überlassen werden. Rechtlich wird die Privatnutzung dann regelmäßig als Vergütung angesehen, die nach Maßgabe von § 8 Abs. 2 EStG als Sachbezug versteuert werden muss (sog. „1 %-Regelung“). Der Dienstwagen ist also häufig ein nicht unerheblicher Vergütungsbestandteil. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 31.05.2023 sollten Arbeitgeber jetzt überprüfen, ob die Privatnutzung als Sachbezug im Verhältnis zum Gehalt des Mitarbeiters möglicherweise zu hoch bemessen ist.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Über die Erstattungsfähigkeit der Kosten von medizinischem Cannabis hatte unlängst das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden. Geklagt hatte ein privat krankenversicherter Patient, der an Osteogenesis imperfecta Typ 1 leidet, auch bekannt als Glasknochenkrankheit. Mit der Klage wendete er sich gegen seine Versicherungsgesellschaft.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Die Schwellenwerte, die für europaweite Ausschreibungen maßgeblich sind, steigen zum 01.01.2024 leicht an. Die für die nächsten zwei Jahre geltenden Schwellenwerte sind folgende....