Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Kartellrecht: Compliance gone wrong – Millionenbußen wegen vertikaler Preisbindungen

Das Bundeskartellamt hat am 16.04.2025 Sennheiser electronic SE & Co. KG („Sennheiser“), die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH („Sonova“) sowie drei verantwortliche Mitarbeiter wegen vertikaler Preisbindungen im Bereich des Vertriebs von Kopfhörern mit Geldbußen von insgesamt knapp sechs Millionen Euro belegt.

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.,

Hendrik Howaldt

VERÖFFENTLICHUNG

2025

DIN-Norm für Compliance in kleinen und mittleren Unternehmen

Compliance muss auch in kleinen und mittleren Unternehmen ankommen. Diesem Credo trägt eine neue DIN-Norm Rechnung. Die neue DIN SPEC 91524 bietet einen sehr guten Überblick über Compliance-Themen, die auch kleinere Betriebe betreffen. Denn auch Gesetzesvorgaben, die sich eigentlich an Großunternehmen richten, können KMU in der Lieferkette treffen.

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Weiterhin keine Klarheit beim Innenregress gegenüber Unternehmensleitern wegen Rechtsverstößen

Ob Geschäftsführer und andere Leitungsorgane vom Unternehmen auf Erstattung des Unternehmensbußgeldes und etwaiger sonstiger Schäden eines Kartellbußgeldverfahrens (wie Anwaltskosten oder Schadenersatzansprüche Dritter) in Anspruch genommen werden können, bleibt weiterhin ungeklärt. Die sich stellenden Rechtsfragen sind komplex und sehr umstritten.

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.,

Hendrik Howaldt

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Bundeskartellamt leitet Verfahren im Bereich des Kraftstoffgroßhandels ein

Im Februar 2025 hat das Bundeskartellamt den Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel veröffentlicht. Anfang März 2025 griff das Bundeskartellamt die Ergebnisse der Sektoruntersuchung auf und eröffnete ein Verfahren im Bereich des Kraftstoffgroßhandels. Erstmals will das Bundeskartellamt dabei vom 2023 eingeführten neuen kartellrechtlichen Instrument des § 32f Abs. 3 GWB Gebrauch machen.

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.,

Hendrik Howaldt

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Preisbindung der zweiten Hand bleibt im Fokus des Bundeskartellamts

Gibt ein Hersteller seinen Abnehmern vor, zu welchen Preisen sie die Waren (mindestens) verkaufen (sogenannte Preisbindung der zweiten Hand), stellt dies einen schwerwiegenden Kartellrechtsverstoß dar. Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2024 in zwei Entscheidungen seine harte Linie bei der Verfolgung solcher Praktiken bekräftigt.

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.,

Hendrik Howaldt

VERÖFFENTLICHUNG

2024

EuGH betont kartellrechtliche Risiken beim Informationsaustausch

Der Austausch wettbewerbssensibler Informationen zwischen Wettbewerbern ist ein „Dauerbrenner“ in der Praxis der Kartellbehörden, der in jüngerer Zeit in diversen Fällen zu erheblichen Bußgeldern geführt hat. Dabei ist die Schwelle zum Verstoß im Einzelfall niedrig. Bereits die einmalige und einseitige Offenlegung von Informationen, die Rückschlüsse auf das Marktverhalten zulassen, kann als Kartellrechtsverstoß mit einem Bußgeld geahndet werden.

Dr. Martin Beutelmann, LL.M.,

Hendrik Howaldt

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