VERÖFFENTLICHUNG
2024
In einem Urteil vom 15.05.2024 hatte das Landessozialgericht Baden-Württemberg über die Nachbesetzung eines genehmigten Anstellungsverhältnisses in einem MVZ zu entscheiden. Das MVZ hatte – vereinfacht dargestellt – in 2018 die Genehmigung zur Beschäftigung eines Facharztes für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie erhalten. Dieses Anstellungsverhältnis war beendet worden, der Zulassungsausschuss hatte das Ende der Anstellungsgenehmigung festgestellt. Die Suche des MVZ nach einem Nachfolger mit der Facharztbezeichnung Innere Medizin und der Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie war auch nach einmaliger Verlängerung der Nachbesetzungsfrist durch den Zulassungsausschuss erfolglos geblieben.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Gibt ein Hersteller seinen Abnehmern vor, zu welchen Preisen sie die Waren (mindestens) verkaufen (sogenannte Preisbindung der zweiten Hand), stellt dies einen schwerwiegenden Kartellrechtsverstoß dar. Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2024 in zwei Entscheidungen seine harte Linie bei der Verfolgung solcher Praktiken bekräftigt.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Der Austausch wettbewerbssensibler Informationen zwischen Wettbewerbern ist ein „Dauerbrenner“ in der Praxis der Kartellbehörden, der in jüngerer Zeit in diversen Fällen zu erheblichen Bußgeldern geführt hat. Dabei ist die Schwelle zum Verstoß im Einzelfall niedrig. Bereits die einmalige und einseitige Offenlegung von Informationen, die Rückschlüsse auf das Marktverhalten zulassen, kann als Kartellrechtsverstoß mit einem Bußgeld geahndet werden.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 05.12.2022 die Auffassung vertreten, dem Bauherrn stehe ein Anspruch auf die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Nachbesse-rungskosten zu, obwohl der Bauherr den Unternehmer nicht zuvor zur Beseitigung von sämtlichen Mängeln aufgefordert hatte. In dem vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall hatte der Bauherr zunächst Mängel an einer Aufzugsanlage geltend gemacht. Die vom Bauherrn gesetzte Nachbesserungsfrist ließ der Unternehmer ungenutzt verstreichen, so dass dem Bauherrn dem Grunde nach ein Anspruch
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2024
Die Kommunikation über Instant-Messaging-Dienste wie zum Beispiel WhatsApp sind seit Jahren weit verbreitet. Textnachrichten, Bild-, Video- und Ton-Dateien werden nicht nur im privaten, sondern auch im geschäftlichen Bereich versendet. Dabei stellen sich Fragen zum Beispiel nach der Bedeutung von Emojis sowie zur Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Schriftform. In einem vom Oberlandesgericht München mit Urteil vom 11.11.2024 entschiedenen Fall war der Käufer eines Ferrari aufgrund eines angenommenen Lieferverzugs des Verkäufers vom Vertrag zurückgetreten und forderte seine geleistete Vorauszahlung zurück. Der Verkäufer trat der Rückforderung mit der Behauptung entgegen, der Käufer habe einem späteren Liefertermin zugestimmt, der erst nach dem Rücktritt lag. Dazu berief er sich auf eine WhatsApp-Nachricht an den Käufer, mit dem der Verkäufer die Lieferung des Ferrari im ersten Halbjahr
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Die Vergabekammer des Bundes (VK 2-69/24) hat entschieden, dass längere als die in § 13 Abs. 4 VOB/B genannten Gewährleistungsfristen für Mängel ein zulässiges Zuschlagskriterium sein können. Im streitgegenständlichen Fall hatte der Auftraggeber im laufenden Vergabeverfahren die qualitativen Zuschlagskriterien geändert und festgelegt, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche mit einer Gewichtung von 10 % bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen ist.