Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Streitbeitritt heilt nicht Mängel der Streitverkündung

In Bausachen ist die Streitverkündung probates Mittel, um andere Verantwortliche an das Beweisergebnis eines Prozesses zu binden und etwaige Ansprüche gegen sie im Verjährungslauf zu hemmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine hinreichend bestimmte Streitverkündung, die insbesondere die tatsächlichen Grundlagen so genau bezeichnet, dass der Streitverkündungsempfänger gegebenenfalls nach Einsicht in die Prozessakten prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten.

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Vertragsschluss auf Terrasse des Bauherrn: Widerruf erfolgreich!

Eine Entscheidung des OLG Stuttgart (13 U 16/23) zeigt auf, wie schnell ein Unternehmer in die Fänge des Verbraucherschutzrechts geraten kann. Dem Unternehmer half es dabei nicht, dass er bereits zuvor einen Vertragsentwurf an den privaten Bauherrn übersandt hatte. Das OLG Stuttgart stellte nämlich fest, dass der später im Haus des Bauherrn geschlossene Vertrag einen anderen Inhalt hatte.

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Architektenvertrag über Webcam: Kein Widerrufsrecht!

Schließen Architekten und Ingenieure mit Verbrauchern Verträge, können diese vom Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden. So kann ein Architektenvertrag widerrufsfähig sein, wenn er ausschließlich mittels Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird. Ein solches Fernkommunikationsmittel ist das Internet und die dadurch eröffneten Kommunikationskanäle (Webseiten, E-Mail, Videotelefonie).

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Kostenermittlung: Baukostenkennwerte sind gut, Kontrolle ist besser!

Die Ermittlung der Baukosten für den Bauherrn ist weder Selbstzweck noch bloße Abrechnungsgrundlage für das Honorar des Planers. Wie das OLG Brandenburg urteilte, verstößt ein Architekt gegen seine Informations- und Beratungspflichten aus dem Architektenvertrag, wenn er die Baukosten deutlich zu niedrig ansetzt (10 U 11/24). Im konkreten Fall hatte der Architekt nach sachverständiger Feststellung die Rohbaukosten der KG 300 in der Kostenverfolgung in siebenstelliger Höhe zu niedrig veranschlagt. Diese erhebliche Abweichung war auf eine Veränderung in der Planung zurückzuführen, die eine deutliche Anhebung

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Architekt missachtet Renditeerwartung: Planung mangelhaft und Vertrag gekündigt!

Erkennt der Architekt aus den Vorgaben des Bauherrn und der Zielsetzung des Bauvorhabens, dass damit eine Renditeerwartung des Bauherrn verbunden ist, muss er seine Planung nach dieser ausrichten. Das OLG Stuttgart hat

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Kein Honorar für Anpassung und Konkretisierung der Planung!

Zwischen Bauherr und Architekt entspinnt sich häufig ein Streit über die Frage einer zusätzlichen Vergütung, wenn der Bauherr eine Abänderung der Planung fordert. Sofern es um die Beseitigung bestehender Mängel der Planung geht, ist der Architekt zur kostenlosen Nacherfüllung verpflichtet. Schwierig wird die Abgrenzung allerdings dann, wenn sich die Änderungswünsche

Dr. Henrik Jacobsen

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram