HomeWissenVeröffentlichungenRückwärtsberechnung von Fristen im Aktienrecht - Keine Besserung durch den Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
2004

Rückwärtsberechnung von Fristen im Aktienrecht - Keine Besserung durch den Entwurf eines Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)

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